Brilon. Die Polizei kontrolliert in Brilon Männer, die gegen das Kontaktverbot verstoßen. Für einen hat das harte Konsequenzen: Er muss ins Gefängnis.

Die Polizei bittet weiterhin um die Einhaltung der Kontaktregeln und geht konsequent gegen Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung vor. So geschehen am Donnerstagabend in Brilon.

Im Rahmen der Streife bemerkten die Beamten drei junge Männer auf dem Briloner Marktplatz. Das Trio wurde kontrolliert. Nach den derzeit geltenden Verordnung dürfen nur zwei Personen zusammenstehen, wenn sie nicht einem gemeinsamen Haushalt zugehörig sind.

Wegen Körperverletzung per Haftbefehl gesucht

Bei der Kontrolle fanden die Polizisten bei einem 22-jährigen Mann eine geringe Menge Cannabis. Die Drogen wurden sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet. Ein weiterer 22-Jähriger aus der Gruppe wurde per Haftbefehl gesucht. Der Mann wurde wegen einer Körperverletzung zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt. Er wurde festgenommen. Gegen den dritten Mann aus der Gruppe lagen keinerlei Haftgründe oder Strafverstöße vor.

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Allerdings wurde gegen ihn, wie auch gegen seine zwei Bekannten, eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Kontaktverbot gefertigt.

Kontrollen auch am Wochenende

Die Polizei kündigt auch an diesem Wochenende an in enger Kooperation mit den Ordnungsämtern im HSK gegen Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung vorzugehen.

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„Wenn Beamten im Rahmen einer Streife etwas auffällt, greift sie ein. Wenn der Polizei Verstöße gemeldet werden, gehen die Beamten den Hinweisen nach“, so Polizeisprecher Holger Glaremin zur WP. Am Osterwochenende hatte die Polizei eine Reihe von Corona-Einsätzen. Unter anderem war in Brilon eine Gartenparty mit Lagerfeuer aufgelöst worden.

Strafanzeige oder Bußgeld bei Verstößen

Ein Verstoß gegen das Kontaktverbot kann sehr teuer werden: Zur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht.

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Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Öffentliche Ansammlungen von mehr als zwei Personen können mit einem Bußgeld von 200 Euro pro Person geahndet werden. Versammeln sich mehr als zehn Personen liegt sogar eine Straftat vor. Sie wird mit Geldstrafe oder sogar einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Ein weiteres Beispiel: Grillen oder Picknicken kostet 250 Euro pro beteiligter Person.