Marsberg. Die Stadt Marsberg hat eine Reihe von Einschränkungen beschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eine Übersicht.

Die Stadt Marsberg hat am Montag eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Erlasses erlassen. Diese Allgemeinverfügung betrifft insbesondere Gaststätten.

Die Allgemeinverfügung und ein Vordruck für die Besucherregistrierung stehen auf der Homepage der Stadt Marsberg zum Download bereit.

Politik ruht

Wegen der Corona-Krise werden folgende vorgesehene Rats- und Ausschusssitzungen abgesagt:
-Planungs- Bau- und Umweltausschuss am 17. März
-Haupt- und Finanzausschuss am 19. März
-Rat am 26 März
-Rechnungsprüfungsausschuss am 31. März

Keine Gratulationen

Die Stadt Marsberg verzichtet ab sofort bis auf weiteres auf persönliche Gratulationen zu Geburtstagen und Ehejubiläen von Bürgerinnen und Bürgern. Glückwunschschreiben werden von der Stadtverwaltung per Post an die Jubilare verschickt.

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Spielplätze gesperrt

Um die Verbreitung des Corona-Virus bestmöglich einzudämmen, werden im Stadtgebiet sämtliche Spielplätze gesperrt.

Weitere Einschränkungen

Es gibt weitere Einschränkungen:

Bis zunächst zum 19. April werden keine städtischen Veranstaltungen stattfinden und städtische Kultur- und Sporteinrichtungen (Turnhallen, Hallenbad/Sauna, Bürgerhaus, Bücherei, Archiv, Dorfgemeinschaftshäuser etc.) werden für die Öffentlichkeit geschlossen.

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Der Wochenmarkt bleibt zur Versorgung der Bevölkerung weiterhin geöffnet. Der Bürgerbusbetrieb wird bis auf weiteres durch den Betreiber eingestellt.

Kein Osterfeuer

Untersagt werden seitens der Ordnungsbehörde der Stadt Marsberg alle öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen. Hierzu zählen alle öffentlichen Versammlungen von Vereinen und Organisationen, Sportveranstaltungen und Spielbetrieb, Veranstaltungen rund um das Abbrennen von Osterfeuern etc. Unterschieden wird nicht, ob Veranstaltungen in Gebäuden oder im Freien stattfinden. Diese Anordnung gilt zunächst bis mindestens zum 19. April.

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Vereinsinterne Veranstaltungen (Sportabende, Training, Probenbetrieb von Gesangs- und Musikvereinen, Vorstandssitzungen etc.), die in nichtstädtischen Gebäuden stattfinden, betrifft diese Regelung nicht. Jedoch sollte aus Gründen der Vernunft im Einzelfall abgewogen werden, ob auch hier freiwillige Einschränkungen in Kauf genommen werden und Veranstaltungen abgesagt werden.

Ämter sind geschlossen

Stadtverwaltung, Sozialamt/Jobcenter und Stadtwerke werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Bei dringenden Anliegen im Bürgerbüro können Termine unter 02992/602241 vereinbart werden. Ansonsten stehen die Mitarbeiter grundsätzlich per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

Das entsprechende Verzeichnis finden steht unter www.marsberg.de „Bürger - Die Verwaltung - Telefonverzeichnis“.