Marsberg. Ein 28-Jähriger steht in Marsberg vor Gericht. Es geht um Fahrerflucht. Er beteuert seine Unschuld. Denn er kann es überhaupt nicht gewesen sein.
„Sie sind weiterhin ein unbescholtener Bürger und verlassen als vollkommen rehabilitierter Mann diesen Gerichtssaal.“ Amtsrichter Eberhard Fisch und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Arnsberg sahen es jetzt in der Folgeverhandlung nach der Zeugenbefragung als bewiesen an, dass nicht der Angeklagte Fahrerflucht begangen hatte, sondern vermutlich ein von dem Paketzustelldienst eingesetzter Praktikant.
In der Hauptverhandlung Mitte Februar wurde der 28-jährige Syrer beschuldigt, am 9. Oktober, morgens gegen 10 Uhr mit seinem Auslieferungswagen einen Gartenzaun im Stadtgebiet von Marsberg schwer demoliert und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Zu dem Zeitpunkt war der Angeklagte bei einem Paketzustelldienst aus Dortmund beschäftigt und lebte in Bad Arolsen. Inzwischen ist er arbeitslos und hat seinen Wohnort gewechselt.
Entschuldigung vom Arbeitgeber
Zur Hauptverhandlung war es gekommen, weil der Angeklagte Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben hatte. Denn, so übersetzte der Dolmetscher, er habe am besagten Tag nicht den Lieferwagen gefahren, weil er Urlaub hatte. Eine Bescheinigung über den Urlaub legte er vor.
Der Name des Angeklagten ist aber von der Zustellfirma der Polizei genannt worden. Deshalb der Strafbefehl. Zwei Brüder leiten den Lieferservice. Zur Hauptverhandlung war einer von ihnen als Zeuge geladen, aber nicht erschienen. Die Amtsanwältin aber wollte nicht auf dessen Aussage verzichten und den Fall aufklären.
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Bevor er in der Folgeverhandlung seine Aussage machte, entschuldigte sich der Geschäftsführer im Zeugenstand. „Der Fehler lag ganz bei uns.“ Der Angeklagte sei tatsächlich im Urlaub gewesen. In der Liste der Fahrzeuge und ihrer Fahrer, sei der Angeklagte nicht ausgetragen worden. Ein Praktikant hätte an dem Tag das Auslieferfahrzeug gefahren, in Begleitung eines Mitarbeiters.