Brilon. Dem Rat Brilon liegt ein Kompromissvorschlag vor, mit dem konnte sich allerdings die CDU nicht anfreunden. Die Klage steht also weiter im Raum.

Vertagt hat der Rat Brilon die Neuregelung des Rederechts in den kommunalen Gremien. Dabei waren sowohl die SPD wie auch BBL, FDP und Die Linke bereit, dem von der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorschlag ihren Segen zu erteilen.

Hatte der doch sowohl den von Bürgermeister Dr. Christof Bartsch formulierten Änderungsvorschlag wie auch den von BBL, FDP und Die Linke eingereichten Antrag - offenbar zur gegenseitigen Zufriedenheit - aufgegriffen.

Auf Fachausschüsse vertrauen

Künftig soll ein Wortbeitrag in Ratssitzungen bis zu fünf und in Ausschusssitzungen bis zu sieben Minuten lang sein, und jeder darf sich höchstens dreimal zu Wort melden. Zudem sah der Kompromissvorschlag vor, dass in Ratssitzungen zu einem Tagungsordnungspunkt, der bereits in einem Ausschuss vorbehandelt wurde, nur noch zwei statt drei Wortmeldungen gestattet sein sollen. Denn der Rat, so Bürgermeister Dr. Christof Bartsch, könne „im Vertrauen auf die Fundiertheit“ der Vorberatung und Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse folgen. Allerdings kann der Rat davon im Einzelfall Ausnahmen ermöglichen.

CDU: „Bringt uns nicht weiter“

Soweit so gut, bis dahin trug auch die CDU die Neuregelung mit. Was der CDU aber völlig gegen den Strich geht: Verständnisfragen, die „Richtigstellung offenbarer Missverständnisse“ und Anträge zur Geschäftsordnung sollen dabei nicht zählen. Denn gerade das, so Fraktionssprecher Eberhard Fisch, wisse vor allem BBL-Ratsherr Reinhard Loos „sehr nachdrücklich zu praktizieren“, und deshalb werde „der Verwaltungsvorschlag uns nicht weiter bringen“. Ohne eine Rücknahme der Klage sei die CDU ohnehin nicht bereit, eine Änderung der Geschäftsordnung vorzunehmen.

2017 fing alles an

Der Anlass für die Redeordnung ist bekannt: Die fünf Ratsmitglieder von FDP, BBL und Linke hatten sich gerichtlich gegen die 2017 von CDU und SPD beschlossene Reduzierung gewandt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte im Dezember entschieden, dass die Reduzierung im Rat zwar vertretbar sein, in den Fachausschüssen aber mehr als nur zwei Wortbeiträge pro Person möglich sein müssen.

Die Verwaltung hatte diesen Kompromiss an eine Auflage binden wollen: Dass die fünf Kläger die gegen das Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurücknehmen und das Arnsberger Urteil rechtskräftig werden lassen. Die fünf Kläger dagegen treibt die schon in der mündlichen Verhandlung geäußerte Sorge, dass CDU und SPD dann eine Rederechtsänderung beschließen, die formal zwar gemäß den Gerichtsvorgaben zwischen Rat und Ausschuss differenziert, de facto aber den nur mit fünf Mandaten vertretenen Opposition keine wesentlich größere Mitwirkungsmöglichkeit gewährt.

Kläger nicht vollzählig

Problem in der Ratssitzung: Es waren nur vier der fünf Kläger anwesend, FDP-Sprecher Dr. Alexander Prange war verhindert. Deshalb, so der Bürgermeister, sei die geforderte Klagerücknahme nicht oder nur unter Vorbehalt möglich. Auch SPD-Sprecher Hubertus Weber sagte, dass erst sämtliche fünf Klagen vom Tisch sein müssten. Angesichts des Fundamental-Vetos von der CDU regte Weber an, „noch mal in kleiner Runde“ mit allen Beteiligten über eine Kompromisslösung zu reden.

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Eine Kampfabstimmung wollte Bürgermeister Dr. Bartsch nicht zulassen. Seinem Antrag, die Abstimmung über die Neuregelung des Rederechts zu vertagen, stimmten CDU, SPD und der Vertreter der Linke, selbst einer der fünf Kläger, zu; BBL und FDP nicht.