Brilon. Die Neufassung der Briloner Rederechtsordnung könnte vor dem OVG landen. Beide Seiten haben Berufung eingelegt. Aber es gibt neue Vorschläge
Der Streit um die Redeordnung im Rat Brilon und dessen Ausschüssen geht in die nächste Runde. Sowohl BBL, FDP und Linke wie auch die Stadt haben beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg gestellt. Das Ziel der Kläger ist klar: Ihnen geht die Entscheidung der 12. Kammer vom 5. Dezember nicht weit genug. Dr. Alexander Prange, Vorsitzender der FDP-Fraktion, sieht angesichts des bereits „beachtlichen Erfolges“ in erster Instanz „die Chance, dass sich das OVG noch einmal grundsätzlich mit der Frage befasst und die ‘Rechte der Kleinen’ und einer Opposition nochmals überprüft“. Natürlich um diese zu stärken.
Außergerichtliche Regelung angestrebt
Die Stadt, so Bürgermeister Dr. Bartsch zur WP, habe den Antrag auf Anraten ihres Anwalts lediglich „aus prozesstaktischer Sicht“ gestellt, nicht, um „proaktiv“ die Entscheidung der ersten Instanz überprüfen zu lassen. Sein persönliches Ziel sei nach wie vor, eine außergerichtliche Regelung zur Neufassung der Redeordnung zu finden. Dr. Bartsch: „Das muss unter erwachsenen Menschen doch möglich sein.“ Er selbst habe dazu bereits vor Weihnachten einen aus seiner Sicht „guten Vorschlag“ gemacht. Und auch der Anfang des neuen Jahres von der FDP namens der Kläger eingereichte Antrag zur nächsten Ratssitzung enthalte, so der Bürgermeister weiter, „gut anhörbare Vorschläge“, mit denen sich, „eine Kompromisslinie finden“ lassen könne.
Dazu sollte ein Gespräch dienen, zu dem der Bürgermeister in der vorletzten Woche die Fraktionen eingeladen hatte. Allerdings: Dr. Bartsch saß mit den beiden Sprechern der SPD, Hubertus Weber und Wolfgang Kleineberg, sowie CDU-Vorsitzendem Eberhard Fisch alleine am Tisch.
Kritik an Termin
Wie BBL-Stadtrat Reinhard Loos auf Anfrage der WP sagte, sei er zu diesem Termin „gar nicht eingeladen“ gewesen. Darüber hinaus hätte er an diesem Tag wegen einer Dienstreise auch gar nicht an dem Gespräch teilnehmen können. Ähnliches habe für seine Fraktionskollegin Christiana Kretzschmar gegolten.
FDP-Fraktionssprecher Dr. Alexander Prange sagte, er habe sich per Mail für den „relativ kurzfristig“ angesetzten Termin entschuldigt; er war dienstlich an der Hochschule im Einsatz. Sein Fraktionskollege Torsten Klaholz sei seines Wissens nach ebenfalls beruflich verhindert gewesen.
Reinhard Prange, Ratsmitglied der Linken, hat den Termin aus privaten Gründen nicht wahrnehmen können, eine Abmeldung aber „verbaselt‘.
BBL-Ratsherr Loos hält gegenüber der WP Bürgermeister Dr. Bartsch vor, den Gesprächstermin einfach angesetzt, nicht vorab mit allen Beteiligten abgestimmt und auch nicht alle fünf Kläger eingeladen zu haben. Loos: „Dass er das nicht macht, zeigt deutlich, dass es ihm nicht wirklich um eine einvernehmliche Regelung geht.“
Bürgermeister-Vorschlag geht Klägern nicht weit genug
Wie berichtet, war das Verwaltungsgericht der Meinung, dass die für die Ratssitzungen von ehemals drei mal zehn auf zwei höchstens fünf Minuten lange Wortbeiträge pro Person und Tagungsordnungspunkt in Ordnung sei, allerdings für die Ausschüsse mehr Zeit zur Verfügung stehen müsse. Daraufhin hatte Bürgermeister Dr. Bartsch bereits den Vorschlag gemacht, die Redezeit in den Ausschüssen auf drei Wortmeldungen zu jeweils sieben Minuten zu erweitern. Das geht FDP, BBL und Linke aber „im Licht der Arnsberger Entscheidung“, so Dr. Prange, nicht weit genug.
Überlange Sitzungen
Auf Antrag der CDU hatte der Rat Brilon am 13. Juli 2017 mit 29 Ja- und 5 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen die Änderung der Redezeit beschlossen.
Damals hatte es - u.a. vor dem Hintergrund des ratsinternen Streits um das Krankenhaus - eine Reihe von außergewöhnlich langen Sitzungen gegeben.
Vor allem BBL-Ratsherrn Loos waren Ermüdungsreden und eine exzessive Wahrnehmung des Fragerechts vorgehalten worden.
In einem gemeinsamen Antrag zur nächsten Ratssitzung haben sie ihre Vorstellungen zur Änderung der Redezeitregelung formuliert. Danach sollen im Rat pro Ratsmitglied drei jeweils maximal fünf Minuten lange Wortmeldungen möglich sein, wobei „Anträge zur Geschäftsordnung, die Richtigstellung offenbarer Missverständnisse und Anfragen zur Klärung von Verständnisfragen zu Ratsvorlagen“ nicht zählen. Soweit so gut.
Auf Antrag mehr Redezeit
Doch dann wird es kompliziert: Falls ein Tagungsordnungspunkt bereits in einem Ausschuss behandelt worden ist, was ja die Regel ist, dann soll der Ratsvorsitzende, also der Bürgermeister, eigeninitiativ die Redezeit auf zwei Wortmeldungen beschränken dürfen.
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In einem derartigen Fall soll der Rat dann jedoch ermächtigt werden, sich per Abstimmung zu entscheiden, dass jedes Ratsmitglied sich „mehr als zweimal“ zu Wort melden darf - wie oft letztlich, das legen die Antragsteller nicht fest.
Die nächste Ratssitzung findet Mittwoch, 29. Januar, statt.