Brilon. Am Montag hat die Stadt Brilon einen Termin am Oberverwaltungsgericht Münster. Windkraft-Investoren greifen den Flächennutzungsplan an.

Kommenden Montag, 20. Januar, verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster die Normenkontrollklage gegen den Flächennutzungsplan der Stadt Brilon. Anlass: Die Ausweisung von Windvorrangzonen. Klage eingereicht haben die in Scharfenberg ansässigen BMT Energie GbR und die Sonderkopf GbR. Hinter beiden stehen die Betreiber das 186 Meter hohe Windrad auf der Sonder. Das liegt ebenso außerhalb der vom Rat Brilon beschlossenen Windkraft-Vorrangzone wie die von ihnen zwischen Scharfenberg und Rixen im Bereich des Soestweges geplante Anlage. Das Windrad auf der Sonder hat zwar Bestandsschutz, kann aufgrund der kommunalen Windkraftplanung aber künftig nicht mehr durch eine leistungsstärkere, moderne Anlage ersetzt werden. Und das am Soestweg geplante liegt knapp außerhalb der Vorrangzone.

Normenkontrollklage

Wie das OVG mitteilt, machen die Antragsteller geltend, das die Stadt bei der Abwägung zu Unrecht Flächen von vorneherein ausgeschlossen, die Auswahl der Potentialflächen nicht hinreichend begründet und insgesamt der Nutzung der Windenergie nicht genügend Raum gegeben habe. Zudem sei die Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung nicht ordnungsgemäß verlaufen.

38 neue Anlagen in NRW

Der Windrad-Bau hat im vergangenen Jahr den tiefsten Stand seit 20 Jahren erreicht

Nach vorläufigen Zahlen wurden bundesweit 276 neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von 940 Megawatt in Betrieb genommen, das ist bei der Leistung ein Rückgang von mehr als 60 Prozent.

Die meiste Leistung ging mit 57 Anlagen und 194 MW in Brandenburg ans Netz, in NRW waren es 38 Anlagen und 127 Megawatt.

Insgesamt sind im Hochsauerlandkreis 138 Windräder in Betrieb und 124 befinden sich im Genehmigungsverfahren.

Das, zur Erinnerung, war am 14. November 2016 in der Tat eine denkwürdige Ratssitzung. Denn an der Abstimmung nahmen aber laut Sitzungsprotokoll nur 9 der insgesamt 39 Ratsmitglieder teil. Alle anderen hatten sich aufgrund der in § 31 der Gemeindeordnung NRW für Kommunalpolitiker geltenden Ausschließungsregel für befangen erklärt. Befangenheit liegt vor, wenn eine Entscheidung für Ehe- und Lebenspartner, Elter, Kinder, die eigenen Geschwister und die Ehe- und Lebenspartners, dessen Geschwister sowie auf die Onkel und Tanten Vor- oder Nachteile mit sich bringen würde. In diesem Verwandtschaftsgeflecht hatte es bei den meisten Ratsmitgliedern wegen Abstandsflächen oder Wald- bzw. Landeigentum potentielle Interessenkonflikte gegeben.

Gericht kippte vergleichbare Planungen

Die Stadt Brilon sieht angesichts einschlägiger verwaltungs- und oberverwaltungsgerichtlicher Entscheidungen dem Termin mit gemischten Gefühlen entgegen. Dabei, so Beigeordneter Reinhold Huxoll, gehe es immer um die „Fortentwicklung der Rechtsprechung“. Häufig würden Formalien im Lauf der Zeit „anders gewertet und gewichtet“. Im Frühjahr vergangenen Jahres hatte das OVG Münster zum Beispiel den Flächennutzungsplan der Gemeinde Stemwede (Kreis Minden-Lübbecke) gekippt, weil der Rat Waldbereiche in die Vorrangzone aufgenommen hatte, die er anfangs hatte ausschließen wollen. Zudem hatte die Kommune ein ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet in die Vorrangzone aufgenommen, ein anderes aber eben wegen dieses Status ausgegrenzt.

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Sollte das OVG den Klägern Recht geben, werde die Stadt, so Reinhold Huxoll weiter, das Planverfahren unter Berücksichtigung der beanstandeten Aspekte neu aufrollen. Ohne Windvorrangzonen könnten, wie etwa in Büren oder Bad Wünnenberg, quasi überall Windräder errichtet werden, sofern die gesetzlichen Standards eingehalten werden. Da gilt derzeit der bundesgesetzliche Mindestabstand von 1000 Metern, auch wenn NRW plant, hier die Distanz zur Wohnbebauung auf 1500 Meter zu vergrößern. Auch für das Repowering soll künftig der Mindestabstand von derzeit 950 auf 1000 Meter vergrößert werden.