Brilon. . Der Rat hat Montagabend trotz Bedenken aus Arnsberg auf eine erneute Plan-Offenlegung verzichtet. Damit können die Anlagen noch in 2016 genehmigt werden.
Die Stadt Brilon legt ihren Flächennutzungsplan, mit dem sie ihre vier Windkraft-Konzentrationszonen ausweist, nicht noch einmal aus. Das hat der Rat gestern Abend im kleinen Kreis von neun verbliebenen nicht befangenen Ratsmitgliedern einstimmig beschlossen. Mit dem gestrigen Feststellungsbeschluss kann der Hochsauerlandkreis nun den heimischen Investoren die Baugenehmigung erteilen. Etliche von ihnen waren gestern zur Sitzung im Bürgersaal des Rathauses erschienen und quittierten den Beschluss spontan mit Applaus.
Denn eine erneute Offenlegung hätte für sie erhebliche Auswirkungen haben können. Mit dem Jahreswechsel ändert sich die Vergütungsgrundlage für den Windstrom. Für Strom aus Anlagen, die noch in diesem Jahr genehmigt werden, gibt es auf 20 Jahre rund 7,6 Cent pro Kilowattstunde. Ab dem kommenden Jahr müssen Investoren sich an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen und ihre Kalkulation einem Wettbewerb unter den Anbietern unterziehen. Dann gehen die Windmüller von niedrigeren Margen aus.
„Sie werden keine Lösung finden, die allen gerecht wird“, meinte Bürgermeister Dr. Bartsch zur dezimierten Ratsriege, ehe er aus Befangenheitsgründen den Sitzungsvorsitz an den stv. Bürgermeister Holger Borkamp (Rösenbeck, CDU) abgab: „Sie haben eine hohe Verantwortung zu tragen. Sie sind nicht zu beneiden.“
Mail kam am Freitagnachmittag
Wie berichtet, hatte die Bezirksregierung im Juni, zwei Tage vor dem ersten Feststellungsbeschluss, der Verwaltung wegen neuer naturschutzlicher Erkenntnisse und möglichen unzureichenden Abwägungen eine Überarbeitung der Flächennutzungsplanänderung empfohlen.
Diese Bedenken hatte die Verwaltung aufgearbeitet - ohne inhaltliche Auswirkungen auf die Planung bis auf die Tatsache, dass die monierten Passagen jetzt „statt auf 10 auf 100 Seiten“, so Stadtplaner Gernot Oswald gestern, ausgewälzt seien.
Freitagnachmittag um 14.58 Uhr schickte der Hauptdezernent des Städtebaureferendariats der Bezirksregierung eine Mail ans Briloner Rathaus. Kernaussage: Er gehe „derzeit davon aus, dass eine erneute öffentliche Auslegung nicht als rechtlich zwingend erforderlich angesehen werden“ könne. Gleichwohl bleibe es dem Rat „als Träger der Planungshoheit unbenommen, anders zu entscheiden und zur Sicherheit des Verfahrens eine weitere öffentliche Auslegung zu beschließen.“ Er bitte um Verständnis, dass er „keine abschließende Aussage zur Genehmigungsfähigkeit der FNP-Änderung machen“ könne.
Zeit bis Jahresende knapp
Damit, so Martina Nentwig-Schönewolf (SPD), „haben wir ja wohl den Schwarzen Peter“. Beigeordneter Reinhold Huxoll sagte, dass die Mail vom Freitag zwar „keine rechtsverbindliche Mitteilung“ sei, gleichwohl „ein gewisses Gewicht“ habe. Eine verkürzte erneute Offenlegung wurde als kaum mehr realisierbar angesehen.
Sollte der gestern getroffene erneute Planfeststellungsbeschluss - von wem auch immer - gerichtlich angegangen und wegen der versäumten neuerlichen Offenlegung gekippt werden, müsste, so Stadtplaner Gernot Oswald, die Offenlegung nachgeholt werden.
Das rechtliche Risiko und die Folgen, die sich aus dem Verzicht auf die erneute Offenlegung ergeben, stufte der Rat als „überschaubar“ ein. Sollten jedoch andere Gründe den Plan kippen, sind die Konzentrationszonen hinfällig und quasi überall könnten privilegierte Anlagen gebaut werden.