Brilon. Brilons Bürgermeister Dr. Bartsch hat den Fraktionen einen Vorschlag zur Änderung der vom Verwaltungsgericht geforderten Redezeitordnung gemacht.
Bürgermeister Dr. Christof Bartsch hat den Fraktionsvorsitzenden in der vergangenen Woche einen Vorschlag zur Neufassung der Redeordnung in den Ausschüssen und im Rat der Stadt Brilon gemacht. Im Rat soll es bei den maximal zwei Wortmeldungen zu jeweils fünf Minuten bleiben, in den Ausschüssen soll jedoch künftig ein Mitglied bis zu dreimal zu einem Thema das Wort ergreifen dürfen und sich dabei jeweils bis zu sieben Minuten lang am Stück auslassen können.
Zudem sollen in besonderen Fällen mehr und auch längere Beiträge möglich sein können. Nachfragen zur Klarstellung eines Sachverhaltes oder Anträge zur Geschäftsordnung sollen dabei nicht mitgezählt werden.
Disziplin von allen erwartet
Im Gegenzug erwartet Dr. Bartsch von den Ratsmitgliedern allerdings Disziplin und die Anerkennung der in den Fachausschüssen gefassten Beschlussempfehlungen. Dr. Bartsch zur WP: „Im Rat soll nicht wieder bei Null angefangen werden.“
Die fünf Ratsmitglieder von FDP, BBL und Linke hatten gegen die 2017 vom Rat neugefasste Redeordnung vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Wie berichtet, hatte die Kammer dem Antrag insoweit stattgegeben, dass die Beschränkung auf zweimal fünf Minuten im Rat „zum Zweck der Sicherung der Effektivität und Funktionsfähigkeit des Rates“ hinnehmbar sei, wenn in den Fachausschüssen zuvor ein Thema fundiert behandelt worden sei.
Weniger Stimmen, weniger Mandate, weniger Redezeit
Dafür können die zwei Wortmeldungen von je fünf Minuten allerdings nicht immer ausreichen. Im Interesse eine demokratischen Willensbildung müsse in den Fachausschüssen ein tiefergehender Meinungsaustausch bei Bedarf grundsätzlich möglich sein. Im Rat, so das Gericht, werde auf Basis dieser Beschlussempfehlung in der Regel dann nur noch abgestimmt. Dabei spiele es keine Rolle, dass kleinere Parteien weniger zum Zuge kommen als die großen. Das sei, so die Vorsitzende Richterin der 12. Kammer, halt dem Wahlergebnis geschuldet und so hinzunehmen.
Für SPD-Sprecher Hubertus Weber geht der Vorschlag des Bürgermeisters „in die richtige Richtung“. Weber zur WP: „Das ist ein guter Kompromiss, mit dem wir leben können.“ Wichtig sei, dass die Regelung für den Rat mit den beiden Wortbeiträgen von höchstens jeweils fünf Minuten beibehalten werde; daran werde die SPD nicht rütteln.
Verwaltung sollte häufig vorgeführt werden
Die CDU wird den Vorschlag alsbald intern beraten, sagte Fraktionssprecher Eberhard Fisch zur WP. Die neue Regelung müsse hinsichtlich der von Bürgermeister Dr. Bartsch vorgeschlagenen Ausnahmen exakt formuliert werden, denn „sonst ist nichts gewonnen“. Fisch machte keinen Hehl daraus, dass die Redezeitbegrenzung seinerzeit ausschließlich wegen der exzessiven Nachfragen und Wortmeldungen des BBL-Ratsherrn Reinhard Loos vorgenommen worden sei. „Die“, so Fisch, „hatten doch oft nur das Ziel, die Verwaltung vorzuführen.“
Vorübergehend gar keine Redezeitbeschränkung
Falls das Urteil rechtskräftig wird, entsteht eine interessante Situation:
Bis zur Änderung der Geschäftsordnung gibt es in den Ausschüssen dann nämlich gar keine Redezeitbeschränkung.
Das dürfte für den am 16. Januar tagenden Bau- und Planungsausschuss gelten, und auch noch für den Haupt- und Finanzausschuss am 23. Januar.
Die nächste Ratssitzung ist für den 29. Januar angesetzt.
Den Klägern allerdings geht der Vorschlag von Dr. Bartsch nicht weit genug. Sie wollen, so BBL-Stadtrat Reinhard Loos, wie bereits in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht angekündigt einen eigenen Vorschlag zur Änderung des Rederechts einbringen. Loos zur WP: „Verbindlich werden Änderungen des Rederechts erst durch einen Beschluss des Rates über die Änderung der Geschäftsordnung, nicht durch Vorschläge des Bürgermeisters oder eines anderen Ratsmitglieds.“
Dr. Bartsch verkenne in seinem Vorschlag die „tatsächliche Situation hinsichtlich der Debatten im Rat“. Die meisten Fachausschüsse tagen - Ausnahme: der Bau- und Planungsausschuss - nur etwa zweimal im Jahr, so dass, so Loos, „viele Themen bisher nicht in den Ausschüssen vorberaten werden“. Zum andere habe die Ratssitzung vom 6. Dezember, also gerade einmal einen Tag nach der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht,, gezeigt, dass CDU und SPD im Verbund mit dem Bürgermeister „weiterhin das Ziel einer erheblichen Einschränkung der Mitwirkungsmöglichkeiten der kleinen Fraktionen“ habe.
Berufungsfrist bis zum 13. Januar
Falls der Rat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vorgehen will, muss das bis zum 13. Januar erfolgen. Ein entsprechendes internes Abstimmungsgespräch soll Anfang Januar stattfinden.
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Für Dr. Bartsch ist wichtig, „außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung“ mit den Fraktionen zu finden. Dazu müssten Mandatsträger in der Lage sein - „und es täte der Außendarstellung als verantwortliches Gremium gut“. Das setze allerdings voraus, dass „alle zu Zugeständnissen bereit sind und sich in der Umsetzung auch daran halten“. Der Bürgermeister zur WP: „Ich finde, das Urteil des Verwaltungsgericht Arnsberg bietet dafür eine gute Grundlage.“