Brilon. Das Verwaltungsgericht kippte die Briloner Redezeitordnung und empfahl unterschiedliche Regelungen für den Rat und die Ausschüsse. Und jetzt das.
Anfang des neuen Jahres wollen BBL, FDP und Linke einen gemeinsamen Antrag zur Änderung der Redeordnung im Rat und in den Ausschüssen einbringen. Das teilte FDP-Sprecher Dr. Alexander Prange der WP mit. Er stelle sich dabei eine für alle Gremien einheitliche Regelung vor, die die Ausschüsse und die Mitwirkungsmöglichkeiten der einzelnen Vertreter stärkt: „Eine Aufsplittung finde ich nicht sinnvoll.“
Oft sei die Fraktionszugehörigkeit sekundär, da aus den einzelnen Dörfern nur eine Person dem Rat oder Ausschuss angehöre. Dr. Prange: „Bei wichtigen Anliegen eines Dorfes muss es da auch möglich sein, dass mehr als zwei Fragen gestellt werden und auch mal länger geredet wird.“ Dr. Prange führte gegenüber der WP die Diskussionen um das Baugebiet „Kahler Hohl“ in Petersborn-Gudenhagen an. Dabei „wurden und werden regelmäßig mehr als zwei Wortmeldungen und längere Beiträge von Herrn Diekmann (CDU-Ratsmitglied und Ortsvorsteher, Anm. d. Red.) gestartet, und das ist auch richtig so."
Die neue Regelung soll „eine sachgerechte Diskussion“ ermöglichen und sich an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes orientieren.
Dr. Prange (FDP): Großer Erfolg für die Kleinen
Wie berichtet, hatten die Sprecher von FDP und BBL am Montag bei der WP-Rundfrage nach Reaktionen auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg aus zeitlichen Gründen nicht zur Verfügung gestanden.
Das Gericht hatte der Klage von FDP, BBL und Linke gegen die Redezeitbegrenzung in den Ausschüssen stattgegeben. Im Rat, so die 12. Kammer, gehe die Reduzierung auf zwei Wortmeldungen zu jeweils höchstens fünf Minuten im Sinne einer zügigen und effizienten Ratsarbeit jedoch in Ordnung. Den Teilerfolg vor Gericht bezeichnet Dr. Prange als einen „für die Kleinen großen Erfolg“.
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In dem gemeinsamen Änderungsvorschlag von FDP, BBL und Linke sollen, so BBL-Sprecher Reinhard Loos zur WP, die in der mündlichen Verhandlung in Arnsberg von der Vorsitzenden Richterin gemachten „inhaltlichen Hinweise“ berücksichtigt werden.