Brilon. Weil Teile der Fläche geschützte Biotope sind, muss für das Feriengut Petershagen bei Brilon auf ungewöhnliche Weise Ausgleich geschaffen werden.

Für das Feriendorf Petershagen soll die Magerwiese vom Kahlen Hohl zu großen Teilen auf den Poppenberg verlegt werden. Und zwar Sode um Sode. Um zeit- und ortsnah den erforderlichen ökologische Ausgleich für das Tourismusprojekt herzustellen, sollen am Kahlen Hohl die Grassoden abgeschält und rund 1000 Meter Luftlinie entfernt auf der Ersatzfläche neu verlegt werden. Zudem soll dort Mahdgut vom Kahlen Hohl ausgestreut werden, um auf diese Weise wertvolle Samenbestände auf den neuen Standort zu übertragen.

Hier soll die Ausgleichsfläche entstehen: In der Mitte die Weihnachtsbaumkultur, die zur Magerwiese werden soll, rechts darüber die Grünfläche, die zum Teil aufgeforstet werden soll. Links oben der Skihang und die Skihütte.
Hier soll die Ausgleichsfläche entstehen: In der Mitte die Weihnachtsbaumkultur, die zur Magerwiese werden soll, rechts darüber die Grünfläche, die zum Teil aufgeforstet werden soll. Links oben der Skihang und die Skihütte. © Geoservice HSK

Diese Maßnahmen besitzen nach Ansicht der Unteren Landschaftsbehörde eine „ausreichend hohe“ Erfolgswahrscheinlichkeit, um eine Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz zu rechtfertigen. An diesem Donnerstag befasst sich der HSK-Naturschutzbeirat mit dem Thema. Die Kreisverwaltung schlägt dem Gremium vor, dem Feriendorfprojekt grünes Licht zu erteilen.

Weiteres Gutachten

Erst in der vergangenen Woche hatte die Stadt Brilon beim Kreis den Antrag eingereicht, im Zuge der für das Feriendorfprojekt erforderlichen Bebauungsplan-Aufstellung diese Ausnahme zuzulassen. Denn erst dann lag das vom Initiator des Feriendorf--Projektes, des Briloner Architekten Eckhard Lohmann, in Auftrag gegebene Gutachten zur Standort-Eignung vor.-

Wie berichtet, hatte vor Jahresfrist der Bremer Extrem-Botaniker Jürgen Feder bei einer von einem Anlieger angestoßenen Begutachtung des rund sechs Hektar großen Geländes die hohe Schutzwürdigkeit weiter Teile der Fläche festgestellt. Daraufhin hatte die Stadt das Planverfahren vorsichtshalber unterbrochen. In diesem Sommer dann hatte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) nach einer weiteren Kartierung in der Tat Teile des Geländes gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz als gesetzlich geschütztes Biotop eingestuft.

Weihnachtsbaumkultur umwandeln

In die Suche nach einer nun laut Naturschutzgesetz erforderlichen Ausgleichsfläche war auch die Biologische Station des Hochsauerlandkreises eingebunden worden. Doch deren Vorschlag, am Flotsberg, in Nähe des Tierheims, einen Fichten- und Buschbestand zu entfernen, dort einen Trockenrasen anzulegen und den mittels Beweidung ökologisch aufzuwerten, ließ sich nicht umsetzen. Grund: Der Flotsberg ist ein Kalkstandort, deshalb kann sich dort nicht der gleiche Biotoptyp entwickeln wie am Kahlen Hohl.

Konzept reduziert

Um trotz der Ausweisung der Fläche als gesetzlich geschütztes Biotop das Feriendorf realisieren zu können, hat der Initiator das Konzept reduziert; zwei sogenannte Wohnhöfe und der Reitplatz entfallen.

Die Anlage besteht aus zwei Bergdörfern mit 21 Häusern (105 Betten), zwei Hoftorhäusern mit sechs Wohnungen (20 Betten), zwei Palais mit sechs Ferienwohnungen (24 Betten) und dem Torhaus mit zwei Ferienwohnungen (8 Betten).

Außerdem sind eine Reithalle mit zehn Pferdeboxen geplant, eine Gutshaus-Gastronomie mit 264 Sitzplätzen, sowie zwei Shops für Outdoor-Bedarf und regionaltypische Waren.

Erst Ende Oktober hatte die Stadt Brilon das Gelände am Poppenberg als Ausgleichsfläche formell in Betracht gezogen. Es handelt sich dabei im wesentlichen um eine „erst in jüngeren Jahren“ dort angelegte rund 27.000 Quadratmeter große Weihnachtsbaumkultur. Die grenzt direkt an ein auf dem Bergrücken liegendes, rund sechs Hektar großes und schon teilweise unter Naturschutz stehendes Wald- und Wiesengrundstück an, das sich in Besitz des Feriendorf-Initiators Eckhard Lohmann befindet. Eine dort liegende rund 3.200 Quadratmeter große Grünfläche soll in die Ausgleichsmaßnahme mit einbezogen und aufgeforstet werden. Damit übersteigt die Ersatzfläche die am Kahlen Hohl für das Feriendorf noch in Anspruch genommenen Fläche von 17.727 Quadratmeter mehr als deutlich.

„Naturschutz erlebbar machen“

Mit dem für die Ausgleichsmaßnahme jetzt ins Auge gefassten Flächen könnten, so der Gutachter, am Poppenberg insgesamt rund neun Hektar Naturschutzfläche geschafften werden. Ein etwa 6000 Quadratmeter großer Felsklippenbereich ist bereits geschützt. Wie Eckhard Lohmann gegenüber der WP sagte, soll das Gelände am Poppenberg in das Marketing-Konzept des Feriendorfs aktiv einbezogen werden. Lohmann möchte dort für die Gäste „Naturschutz erlebbar“ machen.

Dazu soll es etwa Erläuterungen zum Artenreichtum geben. Auf der künftigen Magerweide soll, wie rund um das Feriendorf, Rotes Höhenvieh gehalten werden. Um den dauerhaften Erhalt des neuen Öko-Geländes soll sich eigens ein Landwirtschaftsmeister kümmern. Auch dafür muss Lohmann bzw. seine Projektgesellschaft in die Tasche greifen.

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Die Sitzung des Naturschutzbeirates findet am Donnerstag, 5. Dezember, um 14.30 Uhr im Kreishaus in Meschede im Raum Sauerland statt.