Brilon. . Ambitioniertes Ferienprojekt in Brilon nimmt im Ausschuss die nächste Planungshürde. Verwaltung betont, dass Dauerwohnen ausgeschlossen sei.

Im geplanten Feriendorf Gut Petershagen ist als Dauerwohnsitz lediglich „eine Betriebsleiterwohnung möglich, sonst nichts“. Das bekräftigte Stadtplanungsamtsleiter Gernot Oswald im Bauausschuss auf Nachfrage von BBL-Stadträtin Christiana Kretzschmar. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung hatten Anlieger aus Gudenhagen und Petersborn befürchtet, dass durch den geplanten Verkauf von selbst genutzten Wohnungen und Ferienhäusern „das Entstehen einer Splittersiedlung“ möglich sei. Das, so Oswald, schlössen entsprechende Festlegungen im Durchführungsvertrag aus - „egal, wer Eigentümer ist“.

Bezirksregierung fordert Begründung nach

Die Bezirksregierung hatte moniert, dass die Stadt bei der Standortsuche für das Feriendorf die ursprünglich einmal ins Auge gefasste Fläche oberhalb des Sportplatzes lediglich ganz pauschal als aus ökologischen Gründen für ungeeignet bezeichnet hatte. Vielmehr müssten die Belange, die gegen die Inanspruchnahme dieser Fläche sprächen, „nachvollziehbar zu dokumentieren“ seien. Das sei mittlerweile ausgeräumt, sagte Oswald, eine erneute Auslegung des Planentwurfes sei nicht nötig.

105 Seiten umfasste die Sitzungsvorlage mit den Eingaben und den dazu von der Verwaltung ausgearbeiteten Stellungnahme. In allen Fällen segnete der Ausschuss die Position der Stadtverwaltung ab, lediglich die BBL enthielt sich durchgehend.

Immobilien-Anzeige im Internet

Auf der rund 6,3 ha großen Fläche am Kahlen Hohl will eine Investorengesellschaft um den Briloner Architekten Eckhard Lohmann herum ein Feriendorf mit Hotelcharakter im Bergdorf-Stil errichten. Auf einem Immobilienportal im Internet wurde das Projekt bereits beworben. Eine „Traumhafte Ferienimmobilie“ mit einer Grundfläche von 101,27 qm und einer 376 am großen Parzelle wurde dort für 354 272,80 Euro angeboten, inklusive der für die gesamte Anlage einheitlichen Komplett-Möblierung.

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