Olsberg/Arnsberg. Bei einem Unfall auf der Sommerrodelbahn wird im August ein Kind schwer verletzt. Ermittelt wurde gegen die Mutter. Jetzt liegt das Ergebnis vor.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat die Ermittlungen zu dem schweren Unfall auf der Sommerrodelbahn in Olsberg-Bruchhausen eingestellt. Das Verfahren gegen die Mutter des schwer verletzten Jungen wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde eingestellt. Das bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Arnsberg der Westfalenpost.

Folgenschweres Unglück im August

Die Staatsanwaltschaft beruft sich in ihrer Entscheidung auf den Paragrafen 153b im Strafgesetzbuch. Demnach kann von einer Strafe abgesehen werden, wenn die Folgen der Tat so schwer sind, dass eine Bestrafung verfehlt wäre.

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Auf der Sommerrodelbahn war es im August dieses Jahres zu einem folgenschweren Unfall gekommen. Gegen 20.50 Uhr war im Auslaufbereich der Bahn ein Schlitten mit hoher Geschwindigkeit auf einen vorausfahrenden Schlitten geprallt. Dabei hatte sich ein sechsjähriges Kind in dem vorderen Schlitten schwere Verletzungen zugezogen. Es war mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik nach Münster geflogen worden. Es bestand zunächst Lebensgefahr. Der Zustand des Kindes konnte aber stabilisiert werden.

60-köpfige Urlaubergruppe

Das Kind hatte die Fahrt mit einem 39 Jahre alten Begleiter absolviert. In dem Doppelschlitten dahinter saßen dessen Mutter (32) und ein 47 Jahre alter Mann. Bei allen Beteiligten handelt es sich um niederländische Touristen. Sie gehörten zu einer 60-köpfigen Urlaubergruppe, die die Bahn exklusiv gemietet hatte.

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Eine Gruppe niederländischer Urlauber hatte im August den Erlebnisberg Sternrodt besucht. Die Mutter war auf der Rodelbahn in Olsberg-Bruchhausen auf den Bob ihres Sohnes gefahren. Der 6-Jährige wurde schwer verletzt. Technische Mängel als Grund für das Unglück konnten die Ermittler schon kurz nach dem Unglück ausschließen.

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Betreiber der Rodelbahn waren ebenfalls eingestellt worden. Dem Betreiber konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden, so die Behördensprecherin.