Hochsauerland. Landesweit hat die Zahl der Straftaten mit antisemitischem Hintergrund zugenommen. Im Hochsauerlandkreis war nur eine Tat aktenkundig.
Im Zusammenhang mit dem Anschlag von Halle stellte sich die Frage, wie es um die Zahl antisemitischer Straftaten in NRW bestellt ist. Sie ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Das zeigt eine Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen-Abgeordneten Verena Schäffer im Landtag. Wurden im Jahr 2012 noch 216 solcher Straftaten gezählt, wares es 2017 bereits 324 und 2018 sogar 350. Dabei hatte ein Großteil (311) einen Hintergrund der „politisch motivierten Kriminalität – Rechts“.
Die Antwort enthält auch eine detaillierte nach Städten geordnete Übersicht über alle polizeilich gemeldeten Straftaten mit antisemitischem Hintergrund. Für den Hochsauerlandkreis taucht in der Bilanz für 2018 nur eine Stadt auf - und das ist Schmallenberg. Dort wurde ein Verstoß gegen Paragraph 86, 86a des Strafgesetzbuches festgehalten. Es handelt sich dabei um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Was genau das war, konnte die Pressestelle der Polizei in Dortmund ad hoc nicht sagen. Es könnten z.B. Hakenkreuze an einer Hauswand oder ähnliches gewesen sein.
„Der Hochsauerlandkreis bietet im Vergleich zu anderen Städten und Szenen nicht den Nährboden für solche Taten wie anderorts“, sagte Peter Bandermann vom Dortmunder Polizeipräsidium. Hakenkreuze oder Farbschmierereien seien aber auch nicht das einzige Erkennungszeichen für die Existenz einer rechten Szene.
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Die hatte es in den 90-er Jahren durchaus gegeben. Zuletzt waren im November 2014 in Züschen mehrere Gebäude - u. a. die Kirche und die Friedhofskapelle - mit rechten Parolen besprüht worden. Ebenfalls 2014 hatte es einen Anschlag mit einer mit einem Feuerwerkskörper ummantelten Farbbombe auf die Moschee in Brilon gegeben. In beiden Fällen hatt der Staatsschutz ermittelt.
Noch ein Blick in die Antwort der Landesregierung in Sachen antisemitischer Straftaten: Im Jahr 2018 kam es landesweit in 72 Fällen zur Erhebung der öffentlichen Klage, in 48 Fällen zu einer Verurteilung und in 248 Fällen zu einer Einstellung der Ermittlungen. Die Einstellung erfolgte in 109 Fällen, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte.