Arnsberg/Winterberg. Im Verfahren um die mögliche Mitschuld einer Jugendamtsmitarbeiterin am Tod eines Kleinkinds, sagte die zehnfache Mutter aus Winterberg aus.
Das Verfahren gegen eine Jugendamtsmitarbeiterin vor dem Landgericht Arnsberg ist am Mittwochmorgen fortgesetzt worden. Dabei geht es um die Frage, ob die 31-Jährige Mitschuld am Tod eines zweijährigen Jungen trägt, der im Februar 2014 im Raum Winterberg an Unterversorgung gestorben war. Auch seine neun Monate alte Schwester war in einem sehr schlechten Ernährungszustand, hatte aber überlebt. Die Sozialarbeiterin, die nun vor Gericht steht, hatte die Familie damals betreut. Am Mittwoch sagte die Mutter der Kinder aus.
Die zehnfache Mutter ist inzwischen rechtskräftig wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall und Körperverletzung durch Unterlassen verurteilt worden. Sie hat im Sommer ihre Haft angetreten und ist inzwischen im offen Vollzug und tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf.
Zehnfache Mutter muss schwarze Perücke im Zeugenstand ablegen
Vor Gericht erschien sie - wie zuvor in ihrem eigenen Verfahren - mit schwarzer Lockenperücke und dunkler Sonnenbrille. Für Ihre Zeugenaussage musste sie diese „Verkleidung“ jedoch ablegen. Befragt, nach der Zeit direkt vor der Krankenhaus-Einlieferung der Kinder, sagte sie, mit der Wahrnehmung von heute würde sie sagen, dass man den schlechten Zustand der Kinder hätte sehen müssen, damals habe sie die Situation nicht so dramatisch wahrgenommen.
„Als ich vor Gericht dann die Bilder gesehen habe, war ich sehr erschrocken“, sagte sie. Die zehnfache Mutter schilderte nochmal, dass es in der Zeit vor der Krankenhaus-Einlieferung in der gesamten Familie Probleme mit Durchfall und Erkältungen gegeben habe, die sich über einen längeren Zeitraum hingezogen hätten.
Sozialarbeiterin will die volle Rehabilitation
Gehört wurden heute auch zwei Polizeibeamte, die die erste Todesermittlung übernommen hatten. Sie sagten aus, dass beide Kinder erschreckend abgemagert gewesen seien.
Das Medebacher Amtsgericht hatte im Mai 2017 nach vier Verhandlungstagen eine Mitschuld gesehen und die Sozialarbeiterin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Überraschend hatte die Vorsitzende Richterin der Berufungskammer am ersten Verhandlungstag eine Einschätzung abgegeben und angeregt, das Verfahren gegen die Jugendamtsmitarbeiterin möglicherweise gegen Auflagen einzustellen. Auch die Staatsanwaltschaft, die eigentlich in Berufung gegangen war, weil ihr das vorherige Urteil durch das Medebacher Amtsgericht zu milde war, erklärte, dass eine Einstellung in Betracht kommen könnte. Doch nach Beratung mit seiner Mandantin teilte der Anwalt der Angeklagten mit, dass seine Mandantin Wert darauf lege, dass alle Zweifel ausgeräumt werden. Deshalb stimme sie einer Einstellung nicht zu.
Für das Verfahren sind noch mehrere Verhandlungstage angesetzt.