Medebach/Arnsberg. Zwei 22-Jährige sollen einen Rentner in Medebach getötet haben. Einer von ihnen will die Tat gestehen, streitet einen Mord aus Habgier aber ab.

Sie tragen Handfesseln. Um 9.32 Uhr betreten sie den großen Sitzungssaal des Arnsberger Landgerichts. Kameras und Smartphones sind auf sie gerichtet. Reporter drehen Filme, machen Fotos. Jeweils zwei Justizvollzugsbeamte führen das Duo auf die Anklagebank. Von dort blicken der inzwischen 22-jährige Mann und die gleichaltrige Frau nervös in den Saal. „Mein Mandant möchte nicht, dass man sein Gesicht sieht“, sagt einer der Verteidiger.

Die beiden Angeklagten sind sichtlich nervös, suchen den Blickkontakt. Diese beiden schmächtigen Persönchen sollen Mörder sein? Dieses Pärchen soll einen 67-jährigen Rentner in Medebach aus Habgier ums Leben gebracht haben? Ihm zuvor ein Waffeleisen gegen den Kopf geschlagen haben? Ihm eine Schere neunmal in seinen Hals gerammt haben? Unvorstellbar, aber die Anklageschrift spricht Bände. Und die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt: Dort sitzen die Täter.

Acht Verhandlungstermine angesetzt

Vor dem Arnsberg Landgericht müssen sich seit Donnerstagmorgen Florin M. und Rebecca L. wegen des Vorwurfs Mord aus Habgier verantworten. Verhandelt wird vor der 2. Großen Strafkammer als Schwurgericht. Die besteht aus dem Vorsitzenden Richter Klaus-Peter Teipel, zwei weiteren Berufsrichtern und zwei Schöffen.

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Bis in den November sind insgesamt acht Verhandlungstermine anberaumt. Im Laufe dieses Verfahrens wird hoffentlich geklärt, was sich am 7. Januar dieses Jahres in dem schieferverkleideten Haus am Medebacher Südwall zugetragen hat.

Angeklagten kommen noch nicht zu Wort

Der erste Verhandlungstag ist schnell beendet. Weil der Hauptankläger der Staatsanwaltschaft heute terminlich verhindert ist, verliest Staatsanwalt Thomas Schmelzer heute nur die Anklageschrift. Die Angeklagten selbst kommen nicht zu Wort.

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Am Rande der Sitzung erklärt der Verteidiger des Angeklagten, Markus Haupt aus Köln, sein Mandant werde sich im Laufe des Verfahrens einlassen und die Tötung des 67-jährige einräumen. Allerdings habe er die Tat nicht aus Habgier begangen. Daher könne nur vom Vorwurf des Totschlags die Rede sein. Der Verteidiger der Angeklagten kündigte an, eine Anwaltserklärung abzugeben. Anfang September wird der Prozess fortgesetzt.