Arnsberg/Winterberg. Der Prozess um einen verhungerten Jungen aus dem Sauerland geht am Mittwoch in die nächste Runde. Ein Urteil ist wieder nicht in Sicht.
Im Prozess um den Hungertod eines Zweijährigen unterbrach der Anwalt der angeklagten Mutter das Verfahren mehrmals. Nach mehrmaliger Beratung fordert der Verteidiger erneut ein neues Gutachten zu der mutmaßlichen Vergewaltigung durch den Ex-Partner.
Der psychiatrische Gutachter hält die Mutter für schuldfähig.
Nach einer einstündigen Pause forderte er eine erneute, längere Unterbrechung. Stephan Lucas begründete die längere Pause damit, dass mehr Zeit brauche, um sich mit seiner Mandantin zu beraten.
Als Reaktion auf den Antrag war aus dem Zuschauerraum ein Seufzen zu vernehmen. Lucas wies darauf hin, dass er die Unterbrechung nicht als Herauszögerungstaktik nutzen wolle. Kommentare aus dem Publikum seien zudem nicht erlaubt.
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Insgesamt vier Stunden Beratungspause für den Anwalt Stephan Lucas
"Jetzt ist alles viel besser einschätzbar", sagte Anwalt Stephan Lucas nach der zweistündigen Beratungspause. Er erbat sich aber eine erneute Pause. "Eine halbe Stunde brauche ich noch, dann ist der Antrag fertig." Dem gab die Vorsitzende statt.
Nach insgesamt über vier Stunden Beratung legte Verteidiger Stephan Lucas einen neuen Antrag vor. Nur weil seine Mandantin im April 2014 „äußerlich“ dem Geschlechtsverkehr mit ihrem Ex-Partner zugestimmt hätte, hieße das nicht, dass sie sich nicht „innerlich zu Wehr gesetzt“ habe.
Mutmaßliche Vergewaltigung für Lucas wesentlich
Die Bewertung, ob die Angeklagte unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung infolge der mutmaßlichen Vergewaltigung durch ihren Ex-Partner leidet, hält Lucas weiterhin für wesentlich. Der psychiatrische Gutachter Dr. Schlömer hatte der Angeklagten jedoch bereits mehrfach die volle Schuldfähigkeit attestiert. Für Schlömer liegt keine Belastungsstörung vor. Sein Urteil hatte er unter anderem darauf gestützt, dass die Angeklagte trotz der mutmaßlichen Vergewaltigung noch einmal mit ihrem Ex-Partner einvernehmlich Geschlechtsverkehr gehabt habe.
Verteidiger Lucas kritisierte vor Gericht diese Argumentation. „Meine Mandantin hatte enorme Schuldgefühle ihrem Ex-Partner gegenüber. Insbesondere, weil sie ihm erst später vom Tod des gemeinsamen Kindes berichtet hatte.“ Die Frau habe sich dem „Willen ihres Peinigers“ gefügt, sagte der Anwalt. Er forderte ein neues Gutachter eines unabhängigen Experten. Das Gericht zog sich daraufhin zur Beratung über diesen Antrag zurück.
Die Anklage wirft der Frau im Fall des Jungen Körperverletzung mit Todesfolge, im Fall seiner damals neun Monate alten Schwester gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen vor. Ob es an diesem vorerst letzten Verhandlungstermin zu einem Urteil kommt, ist noch offen.
Urteil ist am Mittwoch nicht in Sicht
Nach halbstündiger Beratung gab Richterin Dorina Henkel die Entscheidung bekannt: Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, ein neuer Gutachter wird nicht einbestellt. "Es gab bereits ein schriftliches Gutachten von Dr. Schlömer sowie zwei Nachexplorationsgespräche mit der Angeklagten", sagte die Richterin. Dabei habe die Angeklagte nicht von dissoziativen Zuständen, also einer Beeinträchtigung der Selbstwahrnehmung, berichtet.
Ein Urteil am heutigen Tage ist derzeit nicht in Sicht, die Verteidigung hat sich zur Vorbereitung eines weiteren Antrages zurückgezogen.
Zuvor hatte er bereits den Antrag gestellt, einen weiteren Psychologen hinzuzuziehen.