Winterberg. . Eine Mutter (38) aus dem Raum Winterberg soll für den Tod eines ihrer Kinder im Februar 2014 verantwortlich sein. Das Verfahren beginnt am 13. Januar.
Der Junge (2) litt unter extremer Austrocknung und Untergewicht. Einem neun Monate alten Baby retteten die Ärzte damals das Leben. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg klagt die Frau, eine deutsche Mutter von insgesamt neun Kindern, jetzt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung an. Die Verhandlung beginnt am 13. Januar vor dem Amtsgericht Medebach.
Neun Kinder lebten in Familie
Es ist 24. Februar 2014. Um 23.25 Uhr können die Ärzte nichts mehr für den zweijährigen Anakin Avery tun. Der Junge stirbt an einer extremen Unterversorgung. Zwölf Stunden zuvor hatte ihn seine Mutter in das Krankenhaus gebracht.
Anakin Avery wird am 20. Januar 2012 geboren. Die Tochter, der die Ärzte das Leben retten können, kommt Ende März 2013 zur Welt. Das Mädchen war von der Frau am Abend des 23. Februar 2014 zum ärztlichen Notdienst gebracht worden, der sofort den Transport in das Karolinenhospital in Arnsberg mit dem Rettungswagen veranlasst hatte.
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Zum Zeitpunkt der Einlieferung in die Kinderklinik bestand wegen der extremen Austrocknung und des Untergewichts des Kindes akute Lebensgefahr. Das Gewicht beider Kinder soll sich im Tatzeitraum erheblich verringert haben. Dennoch soll es die Mutter unterlassen haben, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, obwohl dies dringend erforderlich gewesen sei, heißt es in der Anklageschrift. Einen Tag später bringt die heute 38-Jährige den Jungen in die Klinik. Für ihn kommt jede Hilfe zu spät.
Dem Jugendamt ist kein Vorwurf zu machen
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte fahrlässig gehandelt hat. Einen Tötungsvorsatz habe sich im Laufe der Ermittlungen nicht ergeben, sagte Staatsanwalt Klaus Neulken. „Sollten sich während der Hauptverhandlung neue Erkenntnisse ergeben, kann das Verfahren an das Landgericht überwiesen werden.“ Von Bedeutung dürfte das Ergebnis des psychiatrischen Sachverständigen zur Schuld- und Einsichtsfähigkeit der Angeklagten sein, das in der Hauptverhandlung am 26. Januar vorgetragen wird.
Mitarbeitern des Jugendamts sei juristisch kein Vorwurf zu machen, so Neulken: „Es haben sich keine Hinweise auf ein Fehlverhalten ergeben.“ Das Jugendamt hatte Kontakt zu der Familie . „Die Betroffenheit war sehr groß als der Tod des Kindes bekannt wurde“, sagte ein Sprecher des Hochsauerlandkreises. Nach der Geburt des jüngsten Kindes seien eine Hebamme und weitere Kinderschutzfachkräfte mehrfach vor Ort gewesen.
Vormundschaft an das Jugendamt
„Es gab keine Anzeichen für eines Kindeswohlgefährdung. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf war zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar“, so der Kreissprecher. Der Frau sei am 27. Februar – drei Tage nach dem Tod des Jungen – vor dem Amtsgericht Brilon das Sorgerecht für die Kinder entzogen worden. Die Vormundschaft sei an das Jugendamt übertragen worden. Ein Großteil der Jungen und Mädchen lebt seitdem in Jungendeinrichtungen und in Pflegefamilien. Zwei ältere Kinder seien auf eigenen Wunsch zur Mutter zurück gekehrt. Ihr wurde ein Erziehungsbeistand zur Seite gestellt.
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