Bochum. Am 12. Dezember steigt die Mitgliederversammlung des VfL Bochum, ein Antrag auf Abwahl des Präsidiums liegt vor. Der VfL will die Hürden für Neuwahlen vereinfachen.

So spät im Jahr wie noch nie lädt der VfL Bochum zur Mitgliederversammlung 2024, und zwar am 12. Dezember im Ruhrcongress (Beginn 19 Uhr). Die Tagesordnung ist eher unspektakulär. Dennoch könnte es hoch hergehen.

Zum einen sorgt die sportliche Lage des Bundesligisten, die bis zur Versammlung durch Erfolge in Augsburg und gegen Bremen etwas verbessert werden könnte, natürlich für Unruhe bei Fans, Mitgliedern, Sponsoren. Bochum ist nach elf Spieltagen Schlusslicht mit erst zwei Punkten.

VfL Bochum: Zwei Direktoren-Stellen unbesetzt

Zudem sind aktuell zwei wichtige Posten unbesetzt, die des Sportdirektors nach der Trennung von Marc Lettau und die des Marketing-Direktors. Tim Jost wechselt Anfang Dezember zur TSG Hoffenheim. Der seit dem Sommer alleinige Geschäftsführer Ilja Kaenzig, intern und extern hoch geschätzt, muss Nachfolger finden, hat in allen Bereichen enorm viel zu schultern. So ist er auch für die Transfers im Winter verantwortlich, gemeinsam mit Trainer Dieter Hecking soll der Kader in der Breite reduziert und in der Spitze verstärkt werden.

Vorstellung Cheftrainer VfL Bochum , Fussball, 1. Bundesliga, 05.11.2024
Ilja Kaenzig, Geschäftsführer des VfL Bochum, ist derzeit in vielen Bereichen gefordert. © kolbert-press | kolbert-press/Marc Niemeyer

Und: Der Vereinspräsident und Aufsichtsratsvorsitzende der ausgegliederten Profiabteilung, Hans-Peter Villis, hat sein Amt vor einigen Wochen auf ruhend gestellt. Laut Vereins-Mitteilung aus gesundheitlichen Gründen. Nach Informationen dieser Redaktion war aber ausschlaggebend, dass es in einer Sitzung zu einem Disput zwischen Villis und mehreren Personen des aktuellen Präsidiums kam und Villis mit seinem vorläufigen Rückzug einer Abwahl als Vorsitzender des Gremiums entging. Der amtierende Aufsichtsrat dementiert dieses Vorhaben. Über den Vorsitz entscheidet das Präsidium selbst mit einfacher Mehrheit, nicht die Versammlung, die das Präsidium „en bloc“ wählte.

Das Präsidium bilden derzeit Uwe Tigges, Martin Volpers (als Fan-Vertreter), Christina Reinhardt, Andreas Eickhoff, Jupp Tenhagen und Volker Goldmann (als Vorsitzender des Wirtschaftsrates). Tigges ist kommissarisch Aufsichtsratsvorsitzender der Kapitalgesellschaft und übt übergangsweise Villis‘ Amt als Vorstandsvorsitzender im Verein zusammen mit Martin Volpers aus.

Der VfL Bochum vor den Wochen der Wahrheit – Jetzt gilt es im Abstiegskampf!

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    VfL Bochum: Antrag auf Präsidiums-Abwahl

    Zahlreiche Wechsel und Abgänge auf Schlüsselpositionen (Trainer, Direktoren), interner Streit im Aufsichtsrat, eine schlechte Außendarstellung und daher zweifelnde Sponsoren, die die Lage genau beobachten mit Blick auf eine zukünftige (weitere) Zusammenarbeit wie etwa Hauptsponsor Vonovia sind einige Gründe, warum ein Mitglied einen Antrag auf Abberufung des Präsidiums gestellt hat (Bericht: hier).

    Der selbstständige Unternehmer Carsten Loer, Vermögensberater mit 140 Mitarbeitern, will seinen Antrag nach Informationen dieser Redaktion auch nicht zurückziehen. Anders als vor zwei Jahren, als er zunächst als Einzelbewerber für das Präsidium bei der damals anstehenden Wahl seinen Hut in den Ring geworfen hatte.

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    Damals setzte sich das jetzige Präsidium, das „Team Hans-Peter Villis“, in der turnusmäßigen Wahl gegen das Team um Dr. Karl-Heinz Bauer durch. Es ist noch für zwei weitere Jahre bis 2026 gewählt. Offen ist, ob und- falls ja - wann Villis zurückkehrt. Dass das Gremium in dieser Konstellation dann wieder harmonisch zusammenarbeiten könnte, scheint ausgeschlossen.

    Satzung sieht hohe Hürden für Präsidiums-Abwahl vor

    Der Antrag von Loer zielt nach unseren Informationen auch darauf ab, dass das Thema Abwahl bzw. Neuwahl ausführlich diskutiert wird in der Versammlung. Eine Abstimmung über eine Abberufung wird es am 12. Dezember wohl nicht geben. Die Satzung sieht vor, dass hierfür bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung mindestens 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder (aktuell rund 2500) den Antrag schriftlich mit Begründung beim Präsidium einreichen müssen. Eine solche Unterschriftensammlung hat Loer nicht gestartet.

    Das Präsidium entscheidet über die Zulassung oder Ablehnung von Anträgen, die noch bis zum Donnerstag, 28. November, fristgemäß eingereicht werden können. Derzeit lässt der Verein nach unseren Informationen noch juristisch prüfen, ob der Antrag von Carsten Loer satzungskonform ist. Unabhängig davon aber, ob und wie der Antrag bei der Mitgliederversammlung vom Klub behandelt wird, beschäftigt er den Verein und seine Mitglieder und wird voraussichtlich zumindest in der Aussprache auch ein brisantes Thema sein.

    Diese Satzungsänderungen schlägt der VfL Bochum vor

    Das Präsidium selbst stellt einige Änderungen der Satzung zur Abstimmung. Die Wichtigsten kurz gefasst im Überblick:

    • Der VfL will in seiner Satzung festhalten, dass das Präsidium die Mitgliederversammlung als Präsenzversammlung, hybride oder virtuelle Versammlung einberufen kann. Mitglieder sollen künftig zudem die Möglichkeit erhalten, digital an einer Präsenzversammlung teilzunehmen, allerdings ohne Mitwirkungsrechte.
    • Auf der vergangenen Versammlung gaben die Mitglieder dem Präsidium den Auftrag, die Hürden zur Einberufung einer außerordentlichen Versammlung - zum Beispiel für Neuwahlen des Präsidiums - zu vereinfachen. Bisher mussten mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder einen Antrag auf eine außerordentliche Versammlung einreichen, künftig sollen es nur noch zehn Prozent sein. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Mitgliederzahl in den vergangenen Jahren auf derzeit rund 31.000 förmlich explodiert ist.
    • Eine weitere Änderung betrifft die Findungskommission, die für die Auswahl der Kandidaten/innen für das Präsidium zuständig ist. Die Findungskommission wird alle vier Jahre von der Versammlung gewählt, war zuletzt vor der Wahl 2022 mit den „Teams Bauer und Villis“ gefordert. Aktuell ist Roland Mitschke ihr Sprecher. Die neue Satzung soll unter anderem regeln, dass Kandidaten/innen mindestens ein Jahr lang Mitglied im Verein sein müssen. Bisher reichte es, Mitglied zu sein, also zum Beispiel erst seit einem Tag. Die Findungskommission soll Wahlblöcke vorschlagen.

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