Menden. Vereine in Menden erhalten Geld. LED-Umrüstung könnte vom Bund übernommen werden. Was muss in die Anträge? Nach welchen Kriterien wird bewertet?

„Moderne Sportstätten 2022“ – ein Projekt, das sich für zahlreiche Mendener Vereine lohnen wird. Für die Antragsteller gibt es seit Dienstag eine Frist – den 31. März. Außerdem kann der Stadtsportverband (SSV) Hoffnung machen: Vielleicht übernimmt der Bund sogar die Kosten für LED-Umbaumaßnahmen der Beleuchtung. Konkret könnte dies neue Flutlichtanlagen bedeuten.

Worum geht es genau bei den „Modernen Sportstätten 2022“? Das Projekt ist eine Förderungsmaßnahme des Landes. Insgesamt stehen Menden 723.920 Euro zur Verfügung. Das Geld soll gezielt zur Modernisierung der Vereinsheime und -anlagen genutzt werden.

Acht Vereine an Förderung interessiert

Auch Halingens Tennisverein dürfte an der Förderung vom Land interessiert sein. Hier ein Luftbild der Anlagen im Ortsteil.
Auch Halingens Tennisverein dürfte an der Förderung vom Land interessiert sein. Hier ein Luftbild der Anlagen im Ortsteil. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Jetzt steht die Frist für die Anträge der einzelnen Klubs fest: Bis zum 31. März 2020 müssen sie ihre Anträge in das Förderportal einstellen. „Bisher“, erklärt Markus Kisler vom Stadtsportverband Menden, „haben sich die Vereine ganz unterschiedlich gemeldet. Also telefonisch, per E-Mail und so weiter – auch unverbindlich.“

Auf seiner Liste hat der SSV Menden bisher acht Vereine stehen. Für die gilt es jetzt, mit ihren Förderanträgen konkret zu werden. Denn ist einer der Anträge erstmal im Portal, kann der SSV ihn schon einmal vorab überprüfen. So gelangen Verbesserungsvorschläge seitens des SSV unter Umständen schneller zu den Antragsstellern.

Infoveranstaltungen: Projekt konkretisiert

Gefördert werden nur die Vereine, die Eigentümer der Gebäude sind oder eine Nutzungsüberlassung für mehr als zehn Jahre haben. Was letzteres bedeutet, erläutert Markus Kisler vom Stadtsportverband: „Die Vereine müssen agieren wie Eigentümer. Man sagt, sie müssen für Dach und Fach zuständig sein.“

„Auf den letzten Infoveranstaltungen haben wir nochmal drei neue Dinge erfahren“, erklärt Kisler. Präzise wurde es auch hinsichtlich der Frage, wie genau die Anträge der einzelnen Vereine aussehen müssen, und was das Land von ihnen verlangt.

Ordentliches Kündigungsrecht muss ausgeschlossen sein

Die Zahlen im Überblick

Die Frist für die Vereinsanträge läuft am 31. März 2020 ab – bis zu diesem Datum müssen die Anträge im Förderportal stehen.

Insgesamt geht eine Summe von 723.920 Euro an die Mendener Sportvereine.

Acht Vereine haben bisher unverbindliche Anträge gestellt.

„Wir können jetzt sagen, dass das Land den Grundbuchauszug oder eben den Pachtvertrag der Vereine sehen will. Die wollen Details. Das muss also auch im Portal hochgeladen werden“, erläutert Kisler, was dem SSV auf der Infoveranstaltung nahegelegt wurde.

Zum zweiten soll gesichert werden, dass die Klubs mit Anlagen, die von der Stadt oder einem anderen Pächter überlassen worden sind, diese auch wirklich zehn Jahre lang nutzen können. Dazu muss in den Verträgen vermerkt sein, dass ein ordentliches Kündigungsrecht ausgeschlossen ist.

Das heißt, dass eine Kündigung niemals ohne Grund erfolgen darf – zumindest innerhalb der nächsten zehn Jahre sollen so die Vereine nicht einfach „von der Anlage geschmissen werden“ können. Was das für die Vereine bedeutet, erklärt Kisler: „Es kann gut sein, dass da dann noch Ergänzungsverträge gemacht werden müssen.“

LED-Umrüstung vom Staat?

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„Der dritte Punkt war für mich tatsächlich komplett neu“, erklärt Kisler. Die Rede ist von der Kommunalrichtlinie, die innerhalb eines Bundesprogrammes die Umrüstung auf LED-Belichtung fördert. „Die Umrüstung ist teils der Kernpunkt der Förderanträge – zum Beispiel bei Sportplätzen – oder oft auch einfach eine nebensächliche energetische Modernisierung“, erklärt Kisler.

Dank dieses Bundesprogrammes könnte das jetzt für Vereine heißen, dass sie Anträge auf Förderung zur Umrüstung auf LED gar nicht beim Land stellen müssen. Stattdessen könnte das Geld aus einem Fördertopf des Bundes kommen. „Genaueres ist aber noch nicht bekannt. Da stehen wir noch am Anfang der Prüfung“, erklärt Kisler. Betreffen könnte dieses Programm aber beispielsweise Flutlichtanlagen für Mendener Tennisvereine.

Werden vielleicht sogar 100 Prozent mancher Modernisierungsmaßnahmen erfüllt?

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Grundsätzlich empfiehlt der SSV den Vereinen, trotz der recht positiv klingenden Nachricht ganz sicher zu gehen: „Die Klubs sollen die LED-Beleuchtung erstmal mit in ihre Anträge nehmen – dann können sie immer noch verbessert werden. Das sind ja alles nur Anträge.“

Die Neuigkeit könnte laut Kisler sogar bedeuten, dass die Anträge der Vereine zu 100 Prozent erfüllt würden – 90 Prozent über das Programm „Moderne Sportstätten 2022“ und die restlichen zehn über das Bundesprogramm.

Sicher sei er sich da aber noch nicht: „Ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Aber momentan stehen wir dadurch vor der Frage: Welche Maßnahmen, die angedacht sind, könnten eventuell anders bewerkstelligt werden?“

Eine Chance – und zugleich große Verantwortung

Danach wird entschieden

Am 31. März ist Einsendeschluss. Dann wird der Verband entscheiden: Welcher Verein bekommt wie viel Geld? Kriterien für die Entscheidung kann Kisler schon grob nennen. „Uns ist natürlich wichtig, dass die Gelder an entsprechender Stelle gut aufgehoben sind. Da stellt sich dann die Frage, ob die Förderung sinnvoll ist und der Verein etwas damit anfängt.“ Andere Kriterien seien die soziale und ökonomische Nachhaltigkeit. Auch Mitgliederzahlen und die Vereinsentwicklung sind für den SSV ein wichtiger Punkt. „Genauso werden wir auch nach der Anzahl der Übungsleiter und Sporthelfer fragen. Das spiegelt das Engagement wieder.“ Dazu komme dann auch die Jugendarbeit und die Beteiligung an Gesamtveranstaltungen. Kisler erklärt: „Vermutlich wird das alles dann mit einem Punktesystem beurteilt.“

Ab Anfang April heißt es für den SSV sowieso: „Es muss alles geprüft werden.“ Kisler ist es sehr wichtig, dass der SSV alles so vorbereitet, dass das Land die Anträge direkt genehmigen kann. Rücksprachen mit dem Verein könnten da noch zuhauf stattfinden.

„Für uns ist das zugleich eine große Chance, aber auch viel Verantwortung“, erklärt Kisler. Endlich gebe es die Möglichkeit, Gelder an Stellen zu bringen, wo sie sonst nicht hinkommen. Auf der anderen Seite steht die Verpflichtung: „Das Land ist der Meinung, dass wir als Sportorganisatoren wissen, wo es fehlt. Wenn wir zeigen, dass wir das können, ist das auch für unsere Zukunft gut.“

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