Menden. Dank des Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ können Sportvereine auf finanzielle Unterstützung durch das Land NRW hoffen.

Es ist die Zeit des Jahres, an denen Menschen oft an andere denken, in der oft auch Menschen mit Zuwendungen bedacht werden, die sonst nicht so viel erhalten. Es ist ein Zufall, aber es passt eben auch in das Bild der Weihnachtszeit, dass die Sportvereine in Menden in Zukunft auf einen großen Förderungsbetrag seitens des Landes Nordrhein-Westfalen hoffen. Insgesamt 723.920 Euro stellt das Land dem Stadtsportverband in dem noch nie dagewesenen Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ zur Verfügung. Was das konkret heißt, wer sich Hoffnungen auf diese Gelder machen darf und wie die Vereine an diesen Fördertopf kommen, hat Markus Kisler, Vorsitzender des Stadtsportverbands im Gespräch mit der Westfalenpost erläutert.

Wer steckt hinter der Initiative?

Das Projekt „Moderne Sportstätten 2022“ ist eine Förderungsmaßnahme vom Land NRW. Das besondere an dieser Maßnahme ist, dass das Geld den Vereinen zur Verfügung gestellt wird und nicht, wie bisher immer der Fall, den Kommunen. „Das ist ein großer Vertrauensbeweis für uns“, sagt Markus Kisler vom Stadtsportverband (SSV) Menden. Insgesamt 300 Millionen Euro investiert das Land in Projekte in 22 kreisfreien Städten und 374 Gemeinden und Kommunen. Der Märkische Kreis erhält mit seinen 15 Städten insgesamt 6.795.630 Euro.

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Die Stadt stellt das Geld dem Landessportbund zur Verfügung, der seine Unterorganisationen, sprich den Kreissportbünden und Stadtsportverbänden die Entscheidungshoheit über die Anträge erteilt.

Wie wird das Geld verteilt?

Die 300 Millionen die insgesamt zur Verfügung gestellt werden, werden nach Größe der Städte und Gemeinden verteilt. Pro Einwohner erhält eine Kommune 2,71 Euro, was bei einer Stadt wie Balve mit rund 11.500 Einwohnern aber unter dem Mindestbetrag von 60.000 Euro liegt. Dieser Betrag wird im Rahmen des Förderprogramms verfünffacht und an die Kreis-bzw. Stadtsportverbände zur Verteilung weitergegeben.

Wer bekommt die Förderung?

„Ausschließlich Vereine, die Gebäude als Eigentum haben oder die eine Nutzungsüberlassung für einen längeren Zeitraum als zehn Jahre haben, erhalten eine Förderung“, sagt Markus Kisler, der gleich ein Beispiel mitliefert. „Wenn in einer Sportstätte eine Dusche nicht funktioniert und der Verein am nächsten Tag direkt den Klempner beauftragt und nicht der Stadt sagt, sie möge sich kümmern, ist er Herr über Dach und Fach und damit förderungsberechtigt“, so Kisler. Hoffnungen in Menden dürfen sich vor allem die Tennis-und Fußballvereine machen, die langjährige Nutzungsüberlassungen für die Anlagen haben. Andere Vereine, die den Platz nur nutzen wie beispielsweise Menden Türk, der FC Italia oder GFV Olympos sind nicht berücksichtigt. Der TV Halingen und auch die Luftsportgruppe Menden mit ihrem Flugplatz Barge sind weitere Beispiele. „Diese Auflistung ist aber keineswegs vollständig“, sagt Markus Kisler.

Was fällt unter die Förderung?

Die Förderrichtlinien sind relativ allgemein gehalten. Zuwendungsfähig sind alle Maßnahmen, die der Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung, Ausstattung, Entwicklung oder einem Ersatzneubau dienen. Besonders förderungswürdig sind dabei Projekte, die sich die energetische Ertüchtigung der Sportstätten auf die Fahnen geschrieben haben. Auch die digitale Modernisierung, die Herstellung von Barrierearmut oder Maßnahmen zur Vermeidung von Verletzungen und Unfällen haben Vorrang. Wichtig ist, dass die Projekte nachhaltig sind. und sich der Geschlechtergerechtigkeit verschreiben. „Wir lassen uns überraschen, die genaue Skizzierung, was förderungsfähig ist und was nicht, wird sich auch aus den eingereichten Anträgen ergeben“, sagt Kisler.

Wer entscheidet?

Entscheidungsträger ist der Hauptausschuss des Stadtsportverbandes, der sich für alle Anträge ausreichend Zeit nehmen möchte und die Sportstätten und Vereine, die für eine Förderung in Frage kommen, vor Ort besuchen will. „Wir werden uns zudem von der Stadt eine Auflistung einholen, was in der Vergangenheit bereits gefördert wurde und was nicht“, sagt Markus Kisler. So soll vermieden werden, dass Projekte, die lange keine Zuwendungen erhalten haben, erneut leer ausgehen.

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Vereine müssen eine Projektskizze einreichen, die auch einen ersten Kostenüberblick liefert. Dieser wird dann vom Stadtsportverband geprüft und mit einer möglichen Förderungssumme belegt. Nach einer erneuten Prüfung durch das Land muss ein finaler Antrag für die Bewilligung gestellt werden.