Wetter. Hohe Wellen schlug der Untreue-Fall des Ex-Klubchefs der TGH Wetter. Mittlerweile ist er verurteilt. Wie dies der TGH hilft:

Der frühere Vorsitzende der Turngemeinde Harkort (TGH) Wetter ist mittlerweile wegen Untreue in insgesamt 37 Fällen strafrechtlich verurteilt worden. Vom Schöffengericht in Hagen wurde gegen ihn am 21. November 2022 eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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Auflage ist unter anderem die monatliche Zahlung von 200 Euro an den Verein zur Wiedergutmachung. Tatzeitraum ist der 28. September 2020 bis zum 18. November 2021, der bei der TGH Wetter entstandene Schaden beläuft sich laut Anklage auf 31.470 Euro.

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Im Dezember 2021 hatten die übrigen Vorstandsmitglieder der TGH Wetter nach dem Rücktritt des seit 2019 fungierenden Klubchefs und dessen Kündigung der langfristigen Mitgliedschaft Strafanzeige gegen ihn gestellt, als sie Veruntreuungen in fünfstelliger Höhe von mehreren Vereinskonten festgestellt hatten. In der Folge erreichte der Verein durch Klubanwalt Stefan Heiermann ein notarielles Schuldanerkenntnis zugunsten der TGH in Höhe von 39.079 Euro für den Zeitraum von Januar bis November 2021.