Wetter. Mindestens 39.000 Euro Schaden sind der TGH Wetter entstanden, der bisherige Klubchef soll in die Kasse gegriffen haben. So ist die Lage:
Was ist bei der TG Harkort Wetter los? Ist der Verein pleite? Das fragen sich besorgte Mitglieder des zweitgrößten Sportvereins der Stadt, seitdem entsprechende Gerüchte die Runde machen. Die Antwort: Der bisherige 1. Vorsitzende ist im Dezember zurückgetreten, nachdem er in deutlich fünfstelliger Höhe in die Kasse gegriffen haben soll, in der Folge stellte der Rest-Vorstand Strafanzeige gegen ihn. „Es geht um massive Untreue“, sagt Klubanwalt Stefan Heiermann, „ein solcher Betrag von knapp 40.000 Euro bringt jeden Verein dieser Größenordnung in gewaltige Probleme.“ Wobei der aktuelle geschäftsführende Vorstand betont, dass die Lage schwierig, die TGH aber nicht existenziell bedroht sei. Vorstandsmitglied Saskia Büßing betont: „Wir sind genauso gelinkt worden wie der ganze Verein.“
Kurz vor Weihnachten merkten die Mitglieder im Vorstand der TGH Wetter, dass etwas nicht stimmt. Zunächst trat der seit 2019 als Nachfolger von Stefan Wedegärtner fungierende 1. Vorsitzende von seinen Vorstandsaufgaben zurück. „Er wolle dem Verein nicht weiter schaden, habe Fehler gemacht und entschuldige sich“, zitiert Heiermann aus dem Rücktrittsschreiben, kurz darauf kündigte der Klubchef nach 47 Jahren auch seine Mitgliedschaft bei der TGH. Nach dem Rücktritt und einem Treffen mit ihm stellte Sabine Schnarr als Mitglied des geschäftsführenden Vorstands Strafanzeige gegen den Ex-Vorsitzenden, die zunächst angenommene Schadenssumme belief sich auf 32.500 Euro. „Das Strafverfahren musste sie schon aus Verantwortung gegenüber den Mitgliedern initiieren“, sagt Heiermann, der vom TGH-Vorstand mit der Rückforderung beauftragt wurde.
Weiterer Schaden wird geprüft
Wie sich herausstellte, soll der bisherige Vorsitzende seit der letzten Jahreshauptversammlung am 13. Februar 2020 durch Überweisungen auf sein Privatkonto und Barabhebungen von mehreren Vereinskonten eine deutlich fünfstellige Summe veruntreut haben. „Man muss ihm zugutehalten, dass er nichts bestreitet“, sagt Heiermann. Mittlerweile habe man ein notarielles Schuldanerkenntnis zugunsten der TGH in Höhe von 39.000 Euro für den Zeitraum Januar bis November 2021 erreicht. „Ob noch weiterer Schaden darüber hinaus besteht, muss noch geprüft werden“, sagt Heiermann, weitere Forderungen behalte man sich vor.
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Bisher keine Rückzahlung
Der für die TGH erreichte Titel sei vor Verjährung geschützt und auch im Falle einer Privatinsolvenz vollstreckbar, betont der Klubanwalt. Denn bisher habe der Ex-Vereinschef, gegen den ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Untreue laufe, keinen Cent zurückgezahlt. Auch wenn er am 3. März eine Zahlung von 15.000 Euro schriftlich angekündigt habe. „Passiert ist aber nichts. Die TGH hat ein Stück Papier und ein Loch in der Kasse“, sagt Heiermann, „ich bezweifle, dass der Schaden wieder gut zu machen ist. Der Verein hat jetzt die Zwangsvollstreckung über einen Gerichtsvollzieher eingeleitet.“ Zunächst über einen kleineren Teilbetrag, um Kosten zu sparen.
Denn der aktuelle geschäftsführende TGH-Vorstand, zu dem neben Saskia Büßing und Sabine Schnarr noch Christoph Gutgar-Büßing gehört, musste nach dem ersten Schock zunächst mühsam die tatsächliche Finanzlage ermitteln. „Wir müssen erst einmal sortieren, was alles veruntreut worden ist“, sagt Saskia Büßing, „die Buchführung war unterirdisch.“ Konto- und Buchführungs-Unterlagen habe man erst nach mehrfacher Aufforderung beim Ex-Vorsitzenden abholen können: „Er hat uns eine Kiste mit drei Plastiktüten und losen Zetteln vor seine Haustür gestellt, die wir im strömenden Regen abgeholt haben.“ Nun bemühe man sich, die Buchführung auf einen sauberen Weg zu bringen, so dass eine vernünftige Kassenprüfung möglich sei, im Juni will man dann zur Jahreshauptversammlung bitten.
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Keine Kassenprüfung seit 2020
Spätestens dann werden von den aktuell 800 Mitgliedern Fragen gestellt werden, wie der Betrug des bisherigen Vorsitzenden dem Rest-Vorstand der TGH Harkort Wetter so lange verborgen bleiben konnte. „Nur der 1. Vorsitzende hatte Zugriff auf die Kasse“, erklärt Saskia Büßing, „er hat sich auch freiwillig bereit erklärt, die Kasse zu machen.“ Bereits 2018 wurde dieser zum Kassenwart gewählt, als 1. Vorsitzender war er laut Geschäftsordnung der TGH mit der Kontovollmacht Buchführung ausgestattet. Und auch pandemiebedingt gab es seit Anfang 2020 weder Jahreshauptversammlungen noch Kassenprüfungen, Vorstandssitzungen fanden real kaum statt. Anwalt Heiermann ist jedenfalls überzeugt: „Die Schuld liegt bei einer einzelnen Person, nicht beim übrigen Vorstand.“
Den bisherigen Vorsitzenden der TGH Wetter hat die Lokalsportredaktion um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten, darauf hat er nicht reagiert.