Hagen. Die Stadt Hagen will die Entgelte zur Nutzung von städtischen Hallen & Plätzen erhöhen. So viel Mehrkosten sollen auf die Sportvereine zukommen.

Die Stadt Hagen will die Gebühren für die Nutzung von städtischen Sportanlagen erhöhen. Der Hauptgrund für die Anpassung der sogenannten Energie- und Bewirtschaftungsumlage sind die drastisch gestiegenen Gas-, Strom- und Ölpreise. Die Befürchtung der Sportvereine, dass die Nutzungsgebühren für Hallen und Plätze ins Unermessliche steigen, scheint sich aber nicht zu bewahrheiten: Die Entgelte sollen 16 bis 18 Prozent mehr betragen, wie aus der neuen Fassung der „Richtlinien zur Nutzung städtischer Sportanlagen“ hervorgeht.

Energie- und Bewirtschaftungsumlage soll erhöht werden

Zum Hintergrund: Die Stadt hat vor fünf Jahren die Energie- und Bewirtschaftungsumlage, auch Sportstättennutzungsgebühr genannt, eingeführt. 180.000 Euro soll der Hagener Sport jährlich einnehmen und einen Beitrag dazu leisten, den fiskalischen Schuldenberg abzubauen. Die Tarife in der Entgeltordnung wurden bislang noch nicht erhöht, nun hat die Stadt dies vor. Auf den Soll-Betrag von 180.000 Euro kam die Stadt laut eigenen Angaben in den vergangenen Jahren nicht, „insbesondere in 2020 und 2021 schon deswegen nicht, da die Sportstätten coronabedingt zeitweise ganz geschlossen waren, aber auch im ,Normalbetrieb’ wurde die Vorgabe verfehlt, weil nach Einführung der Umlage viele Vereine ihre Trainingszeiten reduziert haben“, heißt es in einer Beschlussvorlage, die im Sportausschuss verlesen wurde.

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Sowohl die allgemeinen Kostensteigerungen als auch die explodierenden Energiepreise führt die Verwaltung als Gründe für eine Erhöhung der Nutzungsentgelte ins Feld. „Wir wissen, dass dies die Vereine in diesen Zeiten noch mehr belastet“, sagt Karsten-Thilo Raab, Leiter des Hagener Servicezentrums Sport, „deswegen ist es unser Ziel, die Entgelterhöhungen moderat zu halten. Dadurch werden übrigens die Kostensteigerungen, die die Stadt tragen muss, noch nicht mal vollständig aufgefangen.“

Wie sieht die Entgelterhöhung konkret aus? Für die Nutzung einer Einfachhalle muss man derzeit noch 2,53 Euro (netto/pro Stunde) zahlen, gemäß neuer Entgeltfassung wären es 3 Euro. Für ein Rasen-Halbfeld sollen es bald 4,50 Euro statt 3,78 Euro sein. Die komplette Entgeltordnung ist im Bürgerinformationssystem zu finden (www.hagen.de/irj/portal/AllrisB).

Rat muss erst zustimmen

Und was halten die Hagener Sportvereine von den höheren Nutzungsgebühren für Hallen und Plätze? „Wir werden gegen die Erhöhung stimmen. Die Vereine sind über noch mehr Kosten nicht begeistert, denn sie haben schon genug Probleme“, sagt Reinhard Flormann, Vorsitzender des Hagener Stadtsportbundes, der die Interessen der hiesigen Sportklubs vertritt. Allerdings bezeichnet auch Flormann die geplanten Preiserhöhungen als „moderat“ und räumt ein: „Wir haben damit gerechnet. Irgendwie muss die Stadt die steigenden Kosten ja bezahlen. Und wenn man sich anschaut, was im Energiesektor gerade vor sich geht, dann ist die vorgeschlagene Entgelterhöhung überschaubar.“ Beschlossene Sache ist das Vorhaben aber erst, wenn der Rat seine Zustimmung gegeben hat.

Derweil sieht die Hagener Stadtverwaltung weiter davon ab, die Sportvereine mit Maßnahmen wie (teilweisen) Hallenschließungen oder „kalten Duschen“ zu konfrontieren, erläutert Karsten-Thilo Raab: „Stand jetzt müssen sich die Vereine darum keinen Kopf machen.“ Man setze auf die Eigenverantwortlichkeit der Sportler, sie sollen „mitdenken“ – das appellierte in der vergangenen Woche auch die „AG Energiemangellage“ in einem Schreiben an die Sportvereine.

+++ Info +++

Die Stadt Hagen sieht in der neuen Fassung der „Richtlinien zur Nutzung der städt. Sportanlagen“ vor, dass Vereine vom Verkauf von Getränken und Speisen nicht mehr einen Teil ihrer Einnahmen an die Stadtverwaltung abdrücken müssen – stattdessen sollen Pauschalen eingeführt werden. Dies diene der Vereinfachung, so Karsten-Thilo Raab vom Servicezentrum Sport.

Beispiel: Für eine Veranstaltung im Erwachsenenbereich bis zu 200 Personen, soll eine Tagespauschale von 25 Euro anfallen (anstatt 10 Prozent der Einnahmen).