Hagen. Die neue NRW-Coronaschutzverordnung erlaubt wieder Fans in den Bundesligen. Wer geboostert ist, muss keinen Test mehr vorlegen. Ein Überblick.
Mit Erleichterung, aber auch reichlich Verwunderung nahm Patrick Seidel die Nachricht zur Kenntnis: Die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erlaubt bei großen Sportveranstaltungen wieder Zuschauer. Erst am vergangenen Wochenende hatte Basketball-ProA-Ligist Phoenix Hagen nach langer Zeit mal wieder ein Geisterspiel austragen müssen. Am kommenden Sonntag, wenn es ab 17 Uhr gegen das Team Ehingen Urspring geht, dürfen wieder Fans in die Krollmann Arena. „Das Thema ist dem normalen Menschen kaum noch nachvollziehbar näher zu bringen. Das ist schon schwere Kost“, kommentiert Seidel, Geschäftsführer von Phoenix Hagen.
Phoenix Hagen: 750 Zuschauer sind erlaubt
Für Veranstaltungen gilt ab Donnerstag die Obergrenze von 750 Besuchern – egal ob unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Dienstag. Das gilt also für Eishockey-, Handball-, oder Basketballspiele genauso wie für Fußballspiele in NRW. 750 Besucher würden in der Hagener Krollmann Arena eine Auslastung von rund 24 Prozent bedeuten. „Am 26. Dezember durften wir die Halle bis zu 50 Prozent auslasten, am 8. Januar hatten wir ein Geisterspiel und eine Woche später sind 750 Zuschauer erlaubt“, blickt Seidel auf das Verordnungsdurcheinander der vergangenen Wochen zurück.
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„Aber wir nehmen es, wie es kommt. Unsere gesamte Orga mit allen Dienstleistern ist seit Mittwochmorgen wieder darauf eingestellt, für das nächste Heimspiel am Sonntag alles auf die Beine zu stellen. Wir freuen uns über jeden, der in die Halle kommt. Ohne Fans, das haben wir jetzt wieder gemerkt, macht es einfach keinen Spaß“, so Seidel. Wer im Besitz einer All-In-Dauerkarte oder VIP-Karte ist, erhält am Sonntag Zutritt zur Halle. „Es gibt keinen Ticket-Vorverkauf und auch keine Abendkasse. Sollten sich die Bestimmungen zukünftig ändern und mehr Zuschauer zugelassen werden, erhalten Besitzer einer ‘8er-Dauerkarte’ ein exklusives Vorkaufsrecht“, macht Phoenix Hagen aufmerksam.
Aufatmen bei höherklassigen Hagener Teams
Nicht nur Phoenix Hagen, sondern auch Handball-Drittligist TuS Volmetal, Faustball-Bundesligist TSV Hagen 1860 oder die Jugend-Spitzenteams von Eintracht Hagen und Phoenix dürfen sich über die Lockerung der Zuschauer-Auflagen freuen, denn sie hätten nach der alten Verordnung (weiterhin) Geisterspiele veranstalten müssen. Das Servicezentrum Sport der Stadt Hagen informierte am Mittwoch, dass oberhalb einer absoluten Zahl von 250 Menschen die zusätzliche Auslastung einer Sportstätte bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden, regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber maximal 750 Personen zugelassen. Diese umfassen Sportler und Zuschauer. Personal wie etwa Profisportler, Trainer, Schiedsrichter und Sicherheitskräfte wird nicht mitgezählt.
Soweit für alle zulässigen Personen Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze nicht besetzt werden. Für alle Zuschauer gilt drinnen und draußen 2G.
Ein Überblick über weitere Auflagen für den Sport:
– 2G-Plus gilt weiterhin für den Sport in Innenräumen, also auch in Fitnessstudios, wobei es jetzt eine Ausnahme gibt: Wer geboostert ist, muss ab Donnerstag keinen Testnachweis mehr vorlegen.
Kinder und Jugendliche gelten bis zum 16. Lebensjahr, da sie wieder in der Schule regelmäßig getestet werden, automatisch als immunisiert, ab dem 16. Jahr aber nicht mehr. Soweit sie noch Schüler sind (hier ist der Schülerausweis als Nachweis erforderlich), gelten sie als getestet. Andernfalls müssen sie für die Sportausübungen im Freien geimpft oder genesen (2G) sein, während für den Sport in der Halle noch ein zusätzlicher Testnachweis nötig ist (2G-Plus). Die Sportvereine dürfen nun aber auch beaufsichtigte Selbsttests (“Vor-Ort-Testung“) durchführen.
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– Für alle anderen Altersgruppen gilt für den Sport im Freien unverändert 2G, so dass nur geimpfte oder genesene Menschen teilnehmen dürfen.
– Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten gilt auf und in allen Sportstätten sowie in Hallenbädern 2G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen. Für Begleitpersonen (z.B. bei Kindern) gilt 2G, in Hallenbädern 2G-Plus.