Hagen. Wegen der steigenden Inzidenz in Hagen sorgen sich vor allem Hallensportler um erst kürzlich gewonnene Freiheiten. Das könnte ihnen bald drohen.

Ob Fußballer, Volleyballer oder Handballer: Wer Kontaktsport ausübt, konnte sich in den vergangenen Wochen wieder austoben und musste nicht andauernd an das Coronavirus denken. Weil die Inzidenzwerte in Hagen allerdings kritische Werte überschreiten, müssen heimische Sportler vermutlich bald wieder um ihr Hobby zittern.

Am Donnerstag vermeldete die Stadt Hagen eine Sieben-Tages-Inzidenz von 35. Sollte genau dieser Wert nachhaltig, also acht Tage in Folge überschritten werden, wäre Inzidenzstufe 2 erreicht, in welcher die Auflagen verschärft werden. Ein Überblick.

Drinnen

Stufe 2 gilt für Inzidenzwerte zwischen 35 und 100, und diese bringen vor allem Beschränkungen in Hallen bzw. in Innenräumen mit sich. Sport mit Körperkontakt wie etwa Handball oder Basketball ist hier nur für zwölf Menschen zugelassen. Ein negativer Test muss vorgelegt und eine Kontakterfassung gewährleistet werden. Allerdings werden in die Personenhöchstzahlen vollständig Geimpfte und Genesene (Immunisierte) nicht miteinbezogen. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen sie negativ Getesteten gleich. Allerdings gelten auch für Geimpfte und Genesene weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht.

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Kontaktfreier Sport darf innen ohne Personenbegrenzung ausgeübt werden, allerdings mit Testnachweis. Die Regeln gelten übrigens auch in Fitnessstudios, hier gibt es laut Landessportbund NRW eine Besonderheit in Stufe 2: Hochintensives Ausdauertraining ist aufgrund der erhöhten Aerosol-Ausstöße nicht erlaubt.

Draußen

Kontaktsport unter freiem Himmel ist für bis zu 25 Menschen erlaubt, wenn sie ein negatives Testergebnis vorweisen können. Zudem gilt die Rückverfolgbarkeit.

Kontaktfreier Sport ist draußen keinen Personenbegrenzungen unterworfen.

Zuschauer

Im Freien sind bei Sportveranstaltungen bis zu 1000 Zuschauer erlaubt, die Begrenzung von 33 Prozent der Kapazität des Stadions darf nicht überschritten werden. Sowohl für Sitz- als auch für Stehplätze müssen Plätze fest zugeordnet sein, es gilt der Mindestabstand und die besondere Rückverfolgbarkeit.

Bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 100 Zuschauern: Mindestabstand, einfache Rückverfolgbarkeit, negatives Testergebnis, aber keine Sitzordnung.

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Auch in Sporthallen sind Zuschauer zulässig bis zu einer Höchstanzahl von 500. Voraussetzung sind ein negativer Test sowie ein Sitzplan im Schachbrettmuster. Zudem gilt die Rückverfolgbarkeit.

Schwimmbäder

Sofern nicht mehr als eine Person pro sieben Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche eingelassen wird und diese negativ getestet wurde, dürfen Bäder, Saunen, Thermen und ähnliche Einrichtungen öffnen. Kontaktfreier Sport ist erlaubt, eine Datenerfassung Pflicht.

Für Kleinkinderschwimmen gilt: drinnen bis zu 20, draußen sind bis zu 30 Kinder erlaubt.