Hagen. Der FLVW hat sich zur Fortführung der Saison geäußert und erklärt, für wen 3G, 2G und 2G plus gelten. Ein Überblick.
Die 2G-Regelung trifft auch den heimischen Fußball. Schon für den kommenden Spieltag gelten die neuen Vorgaben, nach welchen nur noch Geimpfte und Genesene am Spielgeschehen teilnehmen dürfen. Doch gilt das für alle?
Dazu äußerte sich nun der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW), der in einem Rundschreiben an die Vereine folgendes verkündete: Die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) gelte unter anderem für ehrenamtliche und angestellte Mitarbeiter, beispielsweise Platzwarte und Mitarbeitende in Vereinsheimen am Spieltag. Diese können ihren Tätigkeiten weiter nachgehen, müssen aber einen medizinischen Mundschutz tragen und täglich einen Coronatest vorlegen, heißt es in dem von Präsident Gundolf Walaschewski unterzeichneten Schreiben.
2G im Training und im Wettkampf
2G gelte für die Teilnehmenden und das Publikum beim Training und Wettkampf. Das bestätigte auch die Stadt Hagen, die weiter durch Pressesprecher Michael Kaub bekannt gab: „Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von dieser Beschränkung auf 2G ausgenommen. Schülerinnen und Schüler der genannten Altersgruppe gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.“
2G plus (geimpft oder genesen plus ein tagesaktuelles Schnelltest) gilt für gesellige Veranstaltungen wie zum Beispiel Vereinsfeste.
Für die Überprüfung sind laut der Stadt Hagen die Veranstalter beziehungsweise der gastgebende Verein verantwortlich. Dazu sollen zum einen die Nachweise, als auch amtliche Ausweisdokumente kontrolliert werden. Unterlassene Kontrollen werden mit einem Bußgeld geahndet.
Saison wird fortgesetzt
Der FLVW hat „einstimmig den Beschluss gefasst, die Saison wie geplant fortzusetzen. Für den Jugendfußball gilt dies auch für die Altersklassen G- bis einschließlich C-Jugend.“ Ausgesetzt wird hingegen der Pflichtspielbetrieb der A- und B-Jugend. Mannschaften mit einer „guten Impfquote“ soll das nicht einschränken, diese dürften beiderseitigem Einvernehmen auch geplante Pflichtspiele austragen. In der Leichtathletik wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb vorerst weiter stattfinden, so der FLVW.