Schwelm. Es geht um Rufschädigung und um die Zukunft des VfB Schwelm – eine Entscheidung im Fall „Valadi-Odina“ wird es aber erst mit Verspätung geben.
Zum Ende der vergangenen Saison ist es zwischen Sascha Valadi-Odina und dem Fußball-Bezirksligisten VfB Schwelm zum Streit gekommen. Der Trainer war noch vor dem letzten Spieltag beurlaubt worden, obwohl zuvor vereinbart worden war, dass er auch in der folgenden Saison die Brunnenelf betreuen sollte. Daraufhin hatte der Übungsleiter den Verein verklagt.
„Ich möchte mich nicht an der Nase herumführen lassen“, erklärte Valadi-Odina seinerzeit gegenüber dem Remscheider General-Anzeiger und beklagte, dass Zusagen nicht eingehalten und das Budget im Nachhinein gekürzt worden seien. Er sah dadurch seinen Ruf beschädigt und bestand auf dem seiner Meinung nach gültigen Arbeitsvertrag. Die Klage lautet auf Weiterbeschäftigung, Zahlung eines Ausgleichs für die von ihm geltend gemachte Rufschädigung durch die Beurlaubung und 6.000 Euro Schadensersatz, weil er kurzfristig für die jetzt laufende Saison keinen neuen Verein mehr gefunden habe.
Gütetermin bringt keine Lösung
Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Hagen Ende Juni war ergebnislos verlaufen, an diesem Mittwoch sollte die Verhandlung stattfinden. Darin sollte die Kammer unter anderem feststellen, ob Valadi-Odina rechtlich gesehen ein festes Arbeitsverhältnis mit dem VfB Schwelm hatte und deshalb hätte weiterbeschäftigt werden müssen.
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Die juristische Aufarbeitung des Falles wird aber noch auf sich warten lassen. Der Termin ist auf Antrag des Anwalts von Valadi-Odina um einen Monat verschoben worden und soll jetzt am 15. November stattfinden. Den VfB Schwelm vertritt dabei Rechtsanwalt Klemens Erhard. Birgit Starke, Finanzvorstand des Vereins, die auch schon bei der Güteverhandlung im Juni mit anwesend war, wird den Anwalt dabei nach eigenen Angaben voraussichtlich wieder begleiten.