Gevelsberg. An diesem Mittwoch steht Ararat Gevelsberg nach dem Silschede-Spiel vor dem Kreissportgericht. Dem Verein und den Spielern drohen hohe Strafe.
An diesem Mittwoch wird sich entscheiden, wie es mit den Fußballern vom SV Ararat Gevelsberg weitergehen wird. Das Kreissportgericht wird den schlimmen Vorfall im Kreisliga-A-Spiel beim FC SW Silschede von vor etwas mehr als einem Monat verhandeln – und ein Urteil fällen.
Doch welche Strafe droht dem kurdischen Verein sowie dessen Spielern? Im Raum stehen eine Vielzahl von möglichen Sanktionen, die einzelne Personen, die Mannschaft oder den gesamten Verein treffen könnten. Die möglichen Konsequenzen sind in der Rechts- und Verfassungsordnung des Verbandes klar festgelegt. Verschiedene Strafen können dabei kombiniert werden – wir geben einen Überblick der möglichen Konsequenzen vor der Verhandlung.
Alle Artikel rund um die Gewalteskalation des SV Ararat
- Eskalation in der Fußball-Kreisliga A – „Sie wollten ihn umbringen“
- Kommentar zur Ararat-Eskalation: Zeit für ernsthafte Konsequenzen
- Offene Fragen zur Ararat-Eskalation: Das antwortet der Verein
- Gegner wollen Ararat boykottieren – so reagieren Klub und Verband
- Fußballkreis trifft Entscheidung und schließt Ararat vorerst aus
- Wieder Ärger bei Ararat: Jetzt muss der Trainer gehen
Das droht dem Verein
Für den gesamten Klub an sich gibt es nur wenige Möglichkeiten, die das Kreissportgericht als Sanktionen auf das Silschede-Spiel wählen kann. Der Verein könnte für den Vorfall eine Geldstrafe bekommen. Das mögliche Höchstmaß wären 7500 Euro, die Ararat dann bezahlen müsste. „Wir müssen mit einer hohen Geldstrafe rechnen“, ist sich Ararat-Vorsitzende Vanessa Aufermann schon vor der Verhandlung sicher.
Viel mehr hat der kurdische Verein am Mittwoch nicht zu befürchten. Eine Sperre gegen den gesamten Klub ist nicht möglich. Dafür müsste laut Peter Mann, Vorsitzender des Kreissportgerichts, der Verband aktiv werden.
Das droht der Mannschaft
Bei einer Strafe gegen die einzelne Mannschaft des Vereins gibt es für das Kreissportgericht deutlich mehr Handlungsspielraum an möglichen Strafen. Im für Ararat schlimmsten Fall würde die erste Mannschaft gesperrt werden. „Man kann eine Mannschaft auf Zeit sperren“, gibt Mann Auskunft. Wie lange so eine Sperre andauern würde, ist unbestimmt und richtet sich danach, was die Kammer für angemessen hält.
Eine weitere mögliche Strafe wäre ein Zwangsabstieg von Ararat Gevelsberg. Das Sportgericht könnte den Verein in eine tiefere Spielklasse versetzen.
Ein milderes Strafmaß wäre dagegen ein Punktabzug. Hier würde die Höhe der abgezogenen Zähler ebenfalls nach Ermessen des Kreissportgerichts festgelegt werden. Die Punkte könnten dabei entweder rückwirkend für diese nun abgelaufene Saison abgezogen werden oder auf die kommende Spielzeit angewendet werden. Die Gevelsberger würden dann mit Minuspunkten in die nächste Serie gehen.
Das droht den Spielern
Die Kicker von Ararat Gevelsberg können natürlich auch individuell bestraft werden, wenn ihnen Vergehen handfest nachgewiesen werden können. Früher konnten Spieler noch auf Lebenszeit gesperrt werden, das geht heutzutage nicht mehr. Das Höchstmaß wäre eine Sperre von acht Jahren. Normalerweise gibt es bei schweren Vergehen eine Strafe von drei Jahren. „Alles was darüber hinausgeht, muss besonders schwer und besonders begründet werden“, sagt Mann.
„Ich hoffe, dass die Strafen gegen unsere Spieler so hoch wie möglich ausfallen werden und werde das auch fordern“, hofft Ararats Vorsitzende Aufermann auf eine möglichst lange Sperre der beschuldigten Spieler ihres Vereines.
Zudem können straffällige Spieler eine persönliche Geldstrafe vom Kreissportgericht erhalten. Bis zu 1500 Euro kann diese hoch sein. Wenn die betroffenen Spieler das Geld dann nicht zahlen, muss der Verein für seine Spieler einspringen und die Strafe übernehmen. „Die Vereine haften für ihre Spieler“, weiß Mann.
Sollte ein Spieler die Zahlung einer persönlichen Strafe verweigern und der Verein die Geldstrafe übernehmen, dann kann der Verein den Spieler über den Kreis sperren lassen, bis dieser dem Verein das Geld wiedergegeben hat. Die Sperre kann dann lebenslänglich gelten – eben bis der Spieler seinem Klub das Geld wieder zurückgezahlt hat.