Gevelsberg. Vatanspor Gevelsberg spielt um den Aufstieg in die A-Liga und konnte sich am Wochenende auf Platz zwei schieben – was nun auf der Kippe steht.

Nach dem TuS Hasslinghausen legt der nächste Kreisligist Protest gegen eine Niederlage ein. Der TuS Esborn ficht die 1:2 (1:1)-Pleite gegen Vatanspor Gevelsberg in der Fußball-Kreisliga B2 vom vergangenen Wochenende an. Der Grund für den Einspruch: Eine angeblich legitime Einwechselung soll vom Referee verweigert worden sein.

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Was ist genau passiert? Esborn lag Ende der Partie knapp mit 1:2 gegen Vatanspor hinten. Laut Esborns Trainer Dieter Iske waren noch zehn bis 15 Minuten auf der Uhr. Der fünfte von fünf erlaubten Wechsel sollte noch einmal frischen Wind reinbringen. Doch der Schiri soll diesen Wechsel laut Esborn untersagt haben. Im Mittelpunkt dabei steht eine zuvor verteilte Gelb-Rote Karte gegen einen Esborner Ersatzspieler. „Der Schiedsrichter meinte dann, dass wir deswegen nur noch vier Mal wechseln dürften“, erklärt Iske. Esborn wollte nicht den Rotsünder, sondern einen anderen Spieler bringen.

Wechsel hätte nicht verboten werden dürfen

„In der Kreisliga darf fünf Mal gewechselt werden – und Punkt“, erklärt Peter Mann, Vorsitzender des Kreissportgerichts, die Regeln. Eine Gelb-Rote Karte gegen einen Bankspieler verringere nicht das Wechselkontingent – er tätigt seine Aussage aber ausdrücklich unabhängig vom konkreten Fall. „Uns wurde die Möglichkeit genommen, einen angeschlagenen Spieler rauszunehmen und das Spiel noch einmal zu wenden. Die Entscheidung hat Einfluss auf das Endergebnis genommen“, findet Esborns Coach Iske. „Es geht uns ums Gerechtigkeitsgefühl“, begründet Iske den Einspruch. Möglich wäre ein Wiederholungsspiel.

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Die Gevelsberger können den Einspruch nicht nachvollziehen. „Wir finden das lächerlich und unnötig“, sagt Vatanspors Spielertrainer Baris Hanyildiz, nimmt das aber auch mit Humor. „Dann können wir ein zweites Mal Eintritt kassieren und spielen halt, wenn wir alle nicht fasten müssen.“

Und wie geht es nun weiter? Noch ist Warten angesagt, Verhandlungstermine gibt es noch keine, weil die Esborner erst noch die Einspruchsgebühr bezahlen müssen.