Dortmund. Überall fehlt es im Handball an Schiedsrichtern. Jetzt hat der Verband seine Durchführungsbestimmungen deshalb geändert – mit gravierenden Folgen
Für gewöhnlich ist der Newsletter des Handballverbands Westfalen (HVW) ein eher nüchtern daherkommendes Informationsmittel für Vereine und Funktionäre. An diesem Freitag aber dürften auch viele der aktiven Spielerinnen und Spieler aufhorchen. Der HVW gab in seinem Newsletter nämlich bekannt, dass er seine Durchführungsbestimmungen mit sofortiger Wirkung geändert hat – und das trifft vor allem die Vereine, die das Schiedsrichtersoll nicht erfüllen können.
„Aufgrund des Mangels an Schiedsrichtern kann eine Ansetzung für jede Spielpaarung nicht immer gewährleistet werden“, heißt es gleich zu Beginn der Mitteilung. „Die Schiedsrichter werden im Falle eines Mangels bestmöglich vorrangig auf Spielpaarungen jener Mannschaften verteilt, deren Vereine das Schiedsrichter-Soll erfüllen bzw. am wenigsten unterschreiten“, heißt es dort weiter.
Vereine müssen bei Nichterfüllung zahlen
Damit reagiert der Verband auf den immer größer werdenden Mangel an Schiedsrichtern. Trotz aller Bemühungen seitens der insgesamt zwölf Handballkreise und der angehörigen Vereine gelang es in den vergangenen Jahren nicht, die entstandene Lücke zu schließen. Bisher mussten die Vereine dafür lediglich eine Geldstrafe pro nicht gemeldeten Unparteiischen zahlen, diese Praxis wird auch weiterhin Bestand haben.
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Für jede Mannschaft eines Vereins, die am Spielbetrieb teilnimmt, muss ein Schiedsrichter gestellt werden. Spielen Mannschaften in überkreislichen Ligen, erhöht sich diese Zahl pro Mannschaft. Am Beispiel der HSG Gevelsberg/Silschede macht das bei drei überkreislichen Mannschaften, drei Teams auf Kreisebene und drei gemeldeten Jugendmannschaften ein zu erfüllendes Soll von zwölf Schiedsrichtern. Mindestens 70 Prozent dieses Solls müssen erfüllt werden, ansonsten drohen pro fehlendem Schiedsrichter 200 Euro Strafe – im ersten Jahr. Wird dieses Soll im zweiten Jahr nicht erfüllt, erhöht sich die Strafe.
Spiele in unteren Klassen bald ohne neutralen Schiri
Diese Strafen werden die Vereine auch in Zukunft bezahlen müssen. Neu ist hingegen, dass Spiele von Vereinen, die das Soll nicht erfüllen, künftig nicht mehr mit neutralen Unparteiischen besetzt werden könnten. In diesem Fall wird der gastgebende Verein „frühestmöglich per E-Mail informiert“, wie es in der angepassten Durchführungsbestimmung des HVW heißt. Die Spiele müssen dann trotzdem durchgeführt werden, „gegebenenfalls unter Einsatz von Offiziellen“. Heißt: Ein Verantwortlicher eines Teams muss dann die Partie leiten.
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Christian Thaler von der HSG Gevelsberg/Silschede glaubt nicht, dass dies die Partien der höherklassigen Seniorenteams treffen wird. „Vor allem die Spiele in den unteren Ligen werden davon betroffen sein“, sagt er. Das ist bereits gängige Praxis im unteren Jugendbereich.