Arnsberg. Das Skandalspiel zwischen Hüsten II und Türkiyemspor Neheim-Hüsten hat weitere Folgen – dieses Mal für Türkiyemspor. Widerstand ist angekündigt.
Es sind ereignisreiche Tage für die Fußballer von Türkiyemspor Neheim-Hüsten. So konnte der Verein zuletzt durch zwei Benefizspiele einen vierstelligen Betrag zu Gunsten der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien zusammentragen. Dies sind die jüngsten positiven Erlebnisse. Doch ebenso ist der heimische A-Kreisligist zuletzt aufgrund der Ereignisse aus der Liga-Partie beim SV Hüsten 09 II, die im Eklat endete (wir berichteten ausführlich), seitens des Kreissportgerichtes (KSG) des Fußballkreises Arnsberg zu mehreren Strafen verurteilt worden.
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Der Fall hatte im gesamten Fußball-Sauerland und auch in den Nachbarregionen für Aufsehen gesorgt. Nach einem rassistischen Ausspruch gegenüber eines Spielers von Türkiyemspor Neheim-Hüstens seitens des Unparteiischen in der Ligapartie beim SV Hüsten 09 II hatte das zuständige Verbandssportgericht des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) in Kamen-Kaiserau unter anderem angeordnet, dass der letztlich geständige Schiedsrichter eine Geldstrafe von 500 Euro an den Betroffenen zu entrichten hat. Weil sich rund um die betreffende Begegnung auch der Verein Türkiyemspor Neheim-Hüsten und Zuschauer aus dem Lager des Klubs unsportlich verhalten haben sollen, urteilte das KSG des Fußballkreises Arnsberg unter Vorsitz von Sportrichter Ulrich Diekmann nun auch gegenüber dem aktuellen Tabellenvorletzten der Kreisliga A Arnsberg.
So reagiert Türkiyemspor
Türkiyemspor wurde dabei „wegen eines unsportlichen Verhaltens im Nachgang des Meisterschaftsspiels“ beim SV Hüsten 09 II zu einer Geldstrafe von 250 Euro verurteilt. „Dem Verein wird zudem für zwei Jahre die Auflage gemacht, in laufenden sportrechtlichen Verfahren keine Beteiligten öffentlich zu benennen und damit anzuprangern. Verstößt der Verein gegen die Auflage, wird sofort ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro fällig“, hieß es im Urteilsspruch weiter.
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„Es geht nicht, dass man Menschen auf diese Art und Weise anprangert“, erklärte Richter Ulrich Diekmann das Urteil, das entstand, weil Türkiyemspor den Namen des betreffenden Schiedsrichters in einer Stellungnahme des Vereins zu dem Fall veröffentlicht hatte – bereits vor dem Start des Verfahrens am Verbandssportgericht. Die Stellungnahme des Klubs zu den Vorfällen beim Spiel in Hüsten vom 15. November 2022 ist – Stand Mittwochabend – nach wie vor öffentlich auf der Facebookseite des Klubs einzusehen.
Zuschauer verurteilt
Gegen dieses Urteil hat der A-Kreisligist nun Berufung eingelegt. „Es ist nicht in Ordnung, dass wir eine Strafe bekommen sollen – der Schiedsrichter hat seinen Ausspruch ja schließlich zugegeben. Das ist ein Witz“, sagte Vorsitzender Kenan Özkorucu auf Nachfrage. Der Fall werde nach der Berufung an das Bezirkssportgericht abgegeben, erklärte Ulrich Diekmann.
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Das Verfahren gegen einen Spieler Türkiyemspors aufgrund möglichen Fehlverhaltens beim Spiel in Hüsten wurde dagegen eingestellt.
Zu einer Geldstrafe von 300 Euro wurde unterdessen ein Zuschauer aus dem Umfeld Türkiyemspors verurteilt. Er soll den Schiedsrichter damals als „Nazi“ verunglimpft haben. Die 300 Euro Geldstrafe muss der Betroffene an die Antidiskriminierungsstelle in Arnsberg (Caritas) zahlen und dort zudem einen persönlichen Termin vereinbaren und wahrnehmen. Die Zahlung und die Wahrnehmung des Termins sollen laut KSG bis zum 19. März erfolgt sein.