Marsberg-Erlinghausen. Der „Fall“ RW Erlinghausen/Spielvereinigung Erkenschwick könnte nun kurz vor der Aufklärung stehen. Ein wichtiger Termin steht jetzt fest.

Im „Fall“ RW Erlinghausen/Spielvereinigung Erkenschwick steht jetzt fest, wann es zu einer endgültigen Aufklärung bezüglich der Austragung dieser Partie im Fußball-Westfalenpokal kommen könnte. Auf Nachfrage nannte Roland Leroi, Pressesprecher des zuständigen Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV), nun Einzelheiten.

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Demnach wird am Samstag, 3. Dezember, um 14 Uhr das Verbandsgericht des WDFV in dessen Räumen in Duisburg-Wedau den Fall verhandeln. Spannend dürften dabei vor allem die Antworten auf drei Fragen sein: Wann wird das Duell im Viertelfinale des Westfalenpokals ausgetragen? Wo wird gespielt? Und sind Zuschauer zugelassen?

Wie berichtet, war die Partie zunächst für den 19. November auf neutralem Platz im Marsberger Diemelstadion angesetzt gewesen, dann aber nach erneuter Intervention des Westfalenligisten Spielvereinigung Erkenschwick und des WDFV kurzfristig abgesagt worden. Die beiden Halbfinalspiele des Wettbewerbs – entweder RWE oder die Spielvereinigung werden sich für ein Semifinale qualifizieren – sollen dann im kommenden Frühjahr 2023 stattfinden.