Marsberg-Erlinghausen. Es ist ein recht einzigartiger Fall: der Streit um das Westfalenpokal-Viertelfinale mit Beteiligung von RW Erlinghausen. So könnte es weitergehen

Ob das abgesetzte Viertelfinale im Westfalenpokal zwischen dem Fußball-Landesligisten RW Erlinghausen und dem Westfalenligisten Spvgg. Erkenschwick noch in diesem Kalenderjahr gespielt wird? Diesen Blick in die Glaskugel möchte weder beim Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) in Kamen-Kaiserau noch beim Westdeutschen Fußballverband (WDFV) in Duisburg-Wedau jemand wagen.

Geisterspiel abgesetzt – wie geht es weiter?

Wie berichtet, wurde das für den vergangenen Samstag, 19. November, angesetzte Spiel kurzfristig vom Verbandsgericht des WDFV abgesetzt, nachdem sich die Spvgg. Erkenschwick an dieses als zweite sportgerichtliche Instanz gewandt hatte. Der Westfalenligist klagt gegen die Ansetzung der Partie als Geisterspiel ohne Zuschauer.

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„Die Berufung ist am Freitag bei uns eingegangen“, sagte Roland Leroi, der Pressesprecher des WDFV: „Jetzt berät sich das Verbandsgericht bezüglich einer Terminfindung für die Verhandlung und ob diese in schriftlicher Form oder mündlich durchgeführt wird.“ Auf welchen Zeitrahmen sich die Klubs einstellen können, wagte Leroi nicht zu benennen. „Die Sportrichter sind zwar alle Juristen, aber sie gehen dieser Tätigkeit ehrenamtlich nach“, sagte er. Heißt: Einen Termin zu finden, könnte ein wenig länger dauern. Dazu müsse eine Absprache mit den Vereinen und deren Rechtsvertretern erfolgen.

Darüber hinaus dürfte der Inhalt des Verfahrens für Spannung sorgen. „Mir ist nicht bekannt, dass es einen solchen Fall in der näheren Vergangenheit mal gegeben hat“, sagte Leroi, „das heißt, es fehlen die Erfahrungswerte.“ Da die Halbfinalspiele ohnehin erst im kommenden Frühjahr vorgesehen sind, dürfte das Duell zwischen RWE und Erkenschwick wohl auch erst im nächsten Kalenderjahr sein.