Marsberg-Erlinghausen. Irre! Das Westfalenpokal-Viertelfinale zwischen RW Erlinghausen und der Spvgg. Erkenschwick findet am Samstag doch nicht statt. Die Hintergründe.
Überraschung im Westfalenpokal: Das für Samstag, 19. November, als Geisterspiel ohne Fans angesetzte Viertelfinale zwischen RW Erlinghausen und der Spvgg. Erkenschwick findet nicht statt. Die Hintergründe.
Ansetzung aufgehoben
„Uns wurde durch das Verbandsgerichts des Westdeutschen Fußballverbandes mitgeteilt, dass die Ansetzung durch einen Beschluss auf Grund der einstweiligen Verfügung der Spvgg. Erkenschwick aufgehoben ist“, sagte Oliver Dülme, 2. Vorsitzender von RWE, auf Nachfrage dieser Zeitung. Eine Neuansetzung darf erst nach der Entscheidung in der Hauptsache durch das Verbandsgericht des Westdeutschen Fußballverbandes erfolgen.
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RWE hatte nach Ortsbegehungen mit der Polizei den Antrag gestellt, das Viertelfinale in Marsberg ohne Zuschauer austragen zu dürfen. Im Vorfeld konnte nicht ausgeschlossen werden, dass Kategorie-C-Fans – gewaltsuchend – aus dem Umfeld der Spvgg. Erkenschwick zur Partie anreisen. In Erlinghausen hätte die Polizei gegebenenfalls keine polizeilichen Maßnahmen durchführen können.
WDFV greift ein
Nach der Ansetzung durch den Pokalspielleiter des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes (FLVW) hatte die Spvgg. Erkenschwick eine einstweilige Verfügung gegen die Ansetzung eingereicht, der das Verbandssportgericht des FLVW erst nicht stattgab. Nun griff auf erneute Erkenschwicker Initiative das Verbandsgerichts des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) ein.
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„Zur Begründung weist das Verbandsgericht darauf hin, dass aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen dem erstinstanzlichen Urteil, der Berufungseinlegung und dem Pokalspiel eine abschließende Entscheidung über die Berufung nicht möglich sei und zur Abwendung wesentlicher, gegebenenfalls nicht wiedergutzumachender Nachteile des Berufungsführers eine vorläufige Regelung erforderlich ist“, teilte RWE mit.