Marsberg-Erlinghausen. Der Streit um das geplante Geisterspiel im Fußball-Westfalenpokal zwischen RW Erlinghausen und Erkenschwick geht weiter. Die neueste Entwicklung:

Die Spvgg. Erkenschwick hatte es angekündigt und macht nun ernst: Der Fußball-Westfalenligist geht juristisch gegen die Ansetzung des Westfalenpokal-Viertelfinales gegen den Landesligisten RW Erlinghausen am Samstag, 19. November, als Geisterspiel ohne Fans im Marsberger Diemelstadion vor. Auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigte Andreas Giehl, Geschäftsführer und Pressesprecher der Spvgg., diesen Schritt.

Geisterspiel in Marsberg: Das ist die neueste Entwicklung

„Es geht einfach darum, dass wir juristisch die Richtigkeit der Ansetzung des Spiels durch den Verband unter Ausschluss der Öffentlichkeit anzweifeln“, sagte Giehl. Der Bochumer Rechtsanwalt Christof Wieschemann, ein anerkannter Sportrechtler, will deshalb mit einer an den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) gerichteten einstweiligen Verfügung die Ansetzung in Frage stellen.

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Wie schnell das zuständige Gericht die einstweilige Verfügung bescheidet, ist fraglich. Heißt: Es könnte sein, dass das „schwebende Verfahren“ über den 19. November andauert und damit die Austragung des Spiels verhindert. „Wir sehen dem gelassen entgegen“, sagte Oliver Dülme, 2. Vorsitzender von RW Erlinghausen: „Wir akzeptieren die Spielordnung des Verbandes. Es ist unüblich, ein ziviles Gericht einzuschalten. Normalerweise gibt es das Agreement, die Sportgerichtsbarkeit und deren Entscheidungen zu respektieren“, sagte Dülme.

Zur Erinnerung: Nach Informationen über eventuell anreisende Erkenschwicker Fans, die laut Polizei der Kategorie C, gewaltsuchend, einzuordnen sind, entschied sich RWE, das Spiel nicht in Erlinghausen auszutragen, sondern ein Geisterspiel ohne Fans in Marsberg zu beantragen.