Sauerland. Eine Mitgliederversammlung auszurichten, kann für einen Sportverein aktuell sehr schwierig sein. Was die größten Probleme sind – und was Lösungen.

Es ist eine feste Konstante für die heimischen Sportvereine: Das erste Quartal im Jahr ist die Zeit der Mitgliederversammlungen. Seit im März 2020 die Coronapandemie auch in Deutschland aufgekommen war, wurde in der Folge eine Vielzahl dieser Veranstaltungen abgesagt.

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Und jetzt, da das Virus weiter wütet, fragen sich nicht wenige Sportvereine: Wie sollen die Klubs die Versammlungen in Zeiten der Pandemie handhaben?

Sauerland: Was aktuell die Probleme mit Versammlungen sind

In der Regel zwischen Januar und März müssen viele Vereine laut Satzung ihre Jahreshauptversammlung durchführen. In der Zeit der Pandemie, in der im Lockdown Kontakte beschränkt und Zusammenkünfte klassischer Art verboten sind, ist das schwierig. Abstand zu halten – ist während einer Versammlung aktuell allenfalls auf digitalem Wege vernünftig möglich. „Es ist aber immer die Frage, ob eine Mitgliederversammlung überhaupt digital abgehalten werden kann“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerhard Webers, der in Neheim eine Kanzlei betreibt und sich unter anderem mit dem Vereinsrecht beschäftigt.

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Insbesondere ältere Mitglieder in den Vereinen seien oft „nicht digital unterwegs. Ich sehe da das Problem, dass man nun in der Pandemie ältere Mitglieder auch verprellen kann, wenn man nur noch auf digitalem Wege verfährt. Die Menschen könnten sich nicht mehr erwünscht fühlen“, sagt Webers.

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In der Regel sind die Vorstandswahlen der wichtigste Teil einer Jahreshauptversammlung. In der Coronapandemie sei es wichtig, bei einer nun virtuell abgehaltenen Versammlung „alle Punkte korrekt durchzuführen“, sagt Michael Kaiser, Geschäftsstellenleiter des Kreissportbundes Hochsauerlandkreis (KSB HSK) und Vorsitzender des Stadtsportverbandes Sundern. Dies sei dem KSB zum Beispiel im Sommer mit der Durchführung des ersten digitalen Kreisjugendtages gelungen. „Geheime Wahlen abzuhalten, ist allerdings für viele Vereine digital nicht einfach“, weiß Kaiser.

Die Lösungen und Alternativen

Weil die Coronapandemie in Deutschland erst Mitte März des vergangenen Jahres richtig Fahrt aufnahm, hatten viele Sportvereine ihre Jahreshauptversammlungen bereits abgehalten. Das ist nun, im Jahr 2021, nach fast einem Jahr Pandemie anders. Viele Klubs reagierten und verlegten ihre geplanten Mitgliederversammlungen – das war und ist allerdings meist keine Lösung auf lange Sicht. „Einem Teil der Vereine hilft es aber auch, dass mancherorts Wahlen nicht jedes Jahr, sondern beispielsweise nur alle vier Jahre durchgeführt werden müssen“, sagt Gerhard Webers.

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Bereits Ende März 2020 reagierte der Gesetzgeber in Deutschland, um Vereine in der Coronapandemie zu unterstützen – mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“. Im Gesetz, das bereits bis zum 31. Dezember verlängert worden ist, heißt es unter Paragraph fünf „Vereine und Stiftungen“, Absatz eins: „Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.“ Dieser Gesetzestext gibt den Sportvereinen nötige Zeit und Spielraum. Ebenso wurde entschieden, dass Mitglieder eines Vereins bei Wahlen ihre Stimmen beispielsweise vorab abgeben können „und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation“ ausüben dürfen.

Rechtsanwalt Gerhard Webers setzt sich ehrenamtlich beim Förderverein Haus Neheimer Jäger ein und erlebte selbst, dass die örtlichen Amtsgerichte – in diesem Fall das Haus in Arnsberg – kontrollieren, inwiefern die Vereine ihre Satzungen einhalten und Wahlen abhalten.

„Ich finde, dass angesichts der neuen Entwicklungen natürlich die zumeist ehrenamtlich tätigen Vorstände in den Vereinen, vor allem aber der Gesetzgeber, gefordert ist“, sagt Webers. Diese müssten nun „weitere rechtliche Fragen klären“. So ist beispielsweise eine Aufzeichnung, also ein Videomitschnitt, einer virtuellen Versammlung nur erlaubt, wenn alle Anwesenden zuvor zustimmen.