Hagen. Was kann man verdienen als Stadtoberhaupt in Nordrhein-Westfalen? Das hängt vor allem von einem Faktor ab.
Da kann ein anderer Mitarbeiter im Rathaus noch so qualifiziert sein und vielleicht auch schlauer als das Stadt-Oberhaupt: Eine (Ober-)Bürgermeisterin oder ein (Ober-)Bürgermeister verdienen immer am meisten. Für Markus Klaus, Geschäftsführer der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU in NRW, ist das auch folgerichtig: „Sie oder er trägt ja auch letztlich die Gesamtverantwortung.“
Wie viel ein hauptamtlicher Rathaus-Chef verdient ist klar geregelt - und zwar durch das Land NRW und nicht durch die Kommunen selbst. Eine „reiche“ Stadt kann sich also nicht den besten Bürgermeister mit einem hohen Sold an Land ziehen. Abhängig ist die Besoldung von der Größe der Kommune. Es gilt nach dem Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen:
bis 10.000 Einwohner: Besoldungsstufe B 2 = 8179,70 Euro
von 10.001 bis 20.000 Einwohner: B 3 = 8657,80 Euro
von 20.001 bis 30.000 Einwohner: B 4 = 9158,52 Euro
von 30.001 bis 40.000 Einwohner: B 5 = 9732,99 Euro
von 40.001 bis 60.000 Einwohner: B 6 = 10.275,49 Euro
von 60.001 bis 100.000 Einwohner: B 7 = 10.803,17 Euro
von 100.001 bis 150.000 Einwohner: B 8 = 11.353,20 Euro
von 150.001 bis 250.000 Einwohner: B 9 = 12.036,09 Euro
von 250.001 bis 500.000 Einwohner: B 10 = 14.1456,81 Euro
über 500.000 Einwohner: B 11 = 14.703,36 Euro
- Bürgermeister im Sauerland: Für 9000 pausenlos im Dienst
- In diesen Kommunen wird der Bürgermeister-Stuhl frei
- Kommunalwahl: Wie die NRW-SPD-Chefin die Wende schaffen will
- So unterschiedlich verdient man in NRW als Bürgermeister
Hinzu kann noch ein Familienzuschlag kommen und eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Einen Bonus gibt es zudem für alle die, die mehr als eine Wahlperiode im Amt bleiben und wiedergewählt werden: Dann gibt einen Zuschlag von acht Prozent des Grundgehaltes.
So viel verdienen Landräte in NRW
Für Landrätinnen und Landräte gibt es übrigens nur zwei Besoldungsstufen: In Kreisen mit einer Einwohnerzahl bis 200.000 Einwohnern erfolgt die Eingruppierung in Besoldungsgruppe B 6 (10.275,49 Euro Grundsold), bei mehr als 200.000 Einwohnern ist es die Besoldungsgruppe B 7 (10.803,17 Euro).