Hagen. Nach dem Anschlag in Solingen will die Bundesregierung auch das Waffenrecht verschärfen. So sind Schützenvereine betroffen.

Nach dem islamistischen Anschlag in Solingen mit drei Todesopfern will die Bundesregierung ihr Sicherheitspaket schnell umsetzen. Dazu haben das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium in der Nacht zu Samstag eine Formulierungshilfe an die Spitzen der Ampelfraktionen verschickt. Sie sollen nun einen Gesetzesentwurf entwickeln. Im Mittelpunkt stehen Asylrechtsverschärfungen, es geht aber auch um das Waffenrecht. Betroffen sind auch Schützenvereine und Sportschützen.

Reformen im Waffenrecht sollen die Zahl der Messer im öffentlichen Raum reduzieren. „Damit Extremisten und Terroristen nicht in den Besitz von Waffen kommen und leichter entwaffnet werden können, werden die gesetzlichen Regelungen verschärft“, heißt es dazu im Regierungspapier. Dazu sollen künftig bei Volksfesten, an Bahnhöfen und im öffentlichen Personenverkehr Messer verboten sein - „unabhängig von der Klingenlänge“. Die Kontrollbefugnisse der Polizei sollen ausgeweitet werden. Ausdrücklich erwähnt werden Springmesser, da sie „besonders gefährlich“ seien. Bei registrierungspflichtigen Waffen sollen künftig auch Bundespolizei und Zollkriminalamt von Behörden konsultiert werden, um zu beurteilen, ob jemand als zuverlässig gilt.

Dirk Wiese: Von Anfang an Klarheit schaffen

Damit sind auch die Schützenvereine im Boot, denn bei Volksfesten sind sie durchaus mit Waffen vertreten, etwa mit historischen Gewehren oder Säbeln, wobei es sich in der Regel um stumpfe Paradesäbel handelt. Bei Schützenfesten und den dazu gehörenden Umzügen gilt das erst recht. Für sie gibt es jedoch eine Ausnahmegenehmigung. „Eine Ausnahme vom Verbot besteht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses für das Führen von Messern. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei (...) Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports oder einem allgemein anerkannten Zweck führen“. Ausnahmen gibt es auch für „Gewerbetreibende und bei ihren Beschäftigten oder bei den Gewerbetreibenden Beauftragten, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen“. Das sind etwa Schausteller und Essensstände.

„Mir ist wichtig, dass für die Schützenvereine und Sportschützen von Anfang an Klarheit besteht“, sagte Dirk Wiese, SPD-Abgeordneter aus dem Sauerland und Fraktionsvize seiner Partei im Bundestag. Er habe deshalb dafür gesorgt, dass die Ausnahmeregelung in das Papier aufgenommen wird. „Die Verschärfung des Waffenrechts wird keine Auswirkungen auf die Brauchtumspflege haben“, sagte Wiese.