Essen/Volkmarsen. Nach dem Anschlag auf den Rosenmontagszug in Volkmarsen gibt es an diesem Dienstag einen Gedenkgottesdienst. Ermittlungen auch gegen Gaffer.

Mit einen Gottesdienst wird an diesem Dienstagabend der Opfer des Anschlags auf den Rosenmontagszug in Volkmarsen gedacht. Die Zahl der Opfer steigt nach wie vor, teilte die Polizei mit. Am Dienstagnachmittag war von fast 60 Menschen die Rede, darunter 18 Kinder. Die Polizei ermittelt unterdessen auch gegen eine Person wegen eines Gaffer-Videos.

Laut Volkmarsens Bürgermeister Hartmut Linnekugel waren beim Rosenmontagszug diesmal weniger Besucher als üblich im Ort. Der Zug war erst kurz vor dem Anschlag gestartet und hatte erst etwa 300 Meter seines Zugwegs zurückgelegt. Dass ein Auto in die Menschenmenge raste, ist laut Linnekugel „die größte Tragödie in der Stadtgeschichte unseres Ortes“. Der diesjährige Rosenmontag sei „ein Tag des Grauens“ geworden, meinte Linnekugel: „Wir alle können es nicht fassen, dass in einer Kleinstadt wie bei uns derart brutale und menschenverachtende Taten erfolgt sind“.

Anschlag in Volkmarsen: Autofahrer stand nicht unter Alkohol

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Laut der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, die die Ermittlungen führt, war der 29-Jährige, der den Mercedes in die Menschenmenge am Rosenmontagszug in Volkmarsen gesteuert hatte, am Dienstag noch nicht vernehmungsfähig. Details zu seinem Gesundheitszustand sagte der Sprecher nicht. Die Justizbehörde stellte Dienstag klar, dass der 29-Jährige bei dem Unfall nicht alkoholisiert war. Inwieweit er unter Drogeneinfluss gestanden hat, stand Dienstag noch nicht fest, hieß es. Details zum Täter mochte auch Bürgermeister Linnekugel nicht nennen, erklärte allerdings, dass er den 29-Jährigen, der im Ort lebe, kennen würde.

Justizbehörde rechnet mit noch weiteren Opfern des Anschlags

Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte unterdessen die Ermittlungen gegen eine weitere Person. Spekulationen, die Person habe das Tatfahrzeug womöglich verfolgt, um die Tat zu filmen, bestätigte ein Behördensprecher auf Nachfrage nicht. Auch hier wurden am Dienstag keine Details zu der beschuldigten Person genannt. Gegen die Person werde wegen eines Gaffer-Videos nach dem Anschlag ermittelt, hieß es.

Die Zahl der Verletzten sei weiter steigend, hieß es bei der Generalstaatsanwaltschaft. „Sie hat sich auf fast 60 erhöht“, teilte das Polizeipräsidium Nordhessen am Dienstagnachmittag mit. „Es könnten noch mehr Verletzte werden“, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft auf Nachfrage. Etwa wegen Schocks könnte es sein, dass sich manche der Besucher des Zuges erst später in ärztliche Behandlung geben, erklärte der Sprecher.

Polizei bittet um Video-Bilder zum Tatgeschehen

In Volkmarsen ist derzeit das Rathaus zentrale Anlaufstelle für alles im Zusammenhang mit dem Anschlag: Seit Rosenmontag, 17 Uhr und noch bis vorläufig Mittwochabend, 18 Uhr, könnten sich dort Zeugen, Angehörige oder Opfer melden und würden entsprechend betreut, erklärte der Bürgermeister. Bei dem Gedenkgottesdienst am Dienstagabend in der Marien-Kirche im Ort wird unter anderem Hessens Ministerpräsident Bouffier erwartet. Der Gottesdienst werde akustisch auch auf den Marktplatz übertragen, sagte Linnekugel.

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Die Polizei bittet nach wie Besucher des Rosenmontagszugs in Volkmarsen darum, den Behörden eventuelle Videoaufnahmen zum Tatgeschehen zur Verfügung zu stellen. „Für Fragen und Hinweise wurde unter der Rufnummer 0800/1103333 ein Callcenter eingerichtet“, teilte das Polizeipräsidium Nordhessen mit. Wichtig für die Ermittler seien vor allem Aufnahmen, aus denen sich Hinweise zum Tatgeschehen ableiten lassen, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage. Damit seien solche Aufnahmen auch von Gaffer-Videos abzugrenzen, sagte sie.

Justiz: Gaffer-Videos müssen nicht veröffentlicht werden, um strafbar zu sein


Inwieweit die betreffenden Gafffer-Aufnahmen, die nun zu Ermittlungen gegen eine weitere Person führen, im Internet veröffentlicht wurden, ist laut Generalstaatsanwaltschaft nicht entscheidend für eine mögliche Strafe, erklärte der Justizsprecher auf Nachfrage: „Es reicht, ein solches Video zu machen“.

So gehe es aus Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs hervor: Strafbar ist demnach „eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt“. Strafbar macht sich, wer eine solche Aufnahme „unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt“, erläuterte der Sprecher. Wer zum Handy greift, um ein Video zu machen, statt in der betreffenden Situation Hilfe zu leisten, „macht sich strafbar“, betonte der Sprecher. Als Strafmaß sind laut Gesetz Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe möglich. (dae)