Hagen. Mehr als 1,5 Millionen Blitzerwarner hat Ooono in Deutschland bereits verkauft. Wo der Einsatz Nutzer sogar ins Gefängnis bringen kann.
Sogar bei Media Markt und Saturn sind sie gerade im Angebot. Der dänische Hersteller Ooono hat nach eigenen Angaben bereits fünf Millionen Geräte seines Verkehrswarners Co-Driver verkauft, davon 1,5 Millionen in Deutschland. Unlängst hat er eine neue Version auf den Markt gebracht. Dass der Betrieb verboten ist, erwähnen die Verkaufsprospekte in der Regel nicht.
Die kleinen Geräte warnen im Auto sowohl vor stationären als auch vor mobilen Radarfallen. Zudem melden sie Baustellen oder andere Gefahrenpunkte. Die Daten liefern die Nutzer zum Teil selbst. Sobald sie auf das Gerät drücken, melden sie eine „Gefahrenquelle“ und stellen die Info damit allen anderen Kunden zur Verfügung. Bestätigt ein zweiter Nutzer die Angabe, gilt sie als verifiziert. Zudem wertet Ooono Internetportale wie Blitzer.de aus. Alarmiert wird der Fahrer über einen Ton, ein Lichtsignal oder über eine Handy-App. Nach Angaben des Verbrauchermagazins „Imtest“, das den elektronischen Beifahrer unter die Lupe genommen hat, funktioniert das erstaunlich gut.
„Polizei ist sensibilisiert“
Verboten ist der Betrieb trotzdem. „Das Thema Verkehrswarner ist für die Polizei NRW nicht neu. Bereits in der Vergangenheit kamen unterschiedliche Geräte oder Apps zum Einsatz. Die Einsatzkräfte in den Polizeibehörden kennen diese Thematik grundsätzlich und sind entsprechend sensibilisiert“, teilte Pascal Pettinato vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW auf Anfrage der Westfalenpost mit.
Allerdings werden die Geräte immer kleiner; sie können so platziert werden, dass die Polizei sie bei Kontrollen von außen nicht sehen kann. Mit 44 Millimetern Durchmesser sind sie nicht viel größer als eine Zwei-Euro-Münze. Zudem lässt sich der Co-Driver nach Ooono-Angaben so programmieren, dass er nur Gefahrenstellen meldet, nicht aber Radarfallen – womit sein Einsatz legal wäre, was aber auch bewiesen werden müsste.
Der Polizei in NRW sind in vielen Fällen die Hände gebunden. Mal eben bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ohne stichhaltigen Grund das Auto zu durchsuchen, ist nicht drin. Sollte die Zahl der Tempoverstöße nun jedoch überraschend drastisch sinken, weil sich das Gerät zu einem Bestseller entwickele, müsse man darauf eventuell reagieren, sagte Hauptkommissar Pettinato. Unangepasste Geschwindigkeit sei schließlich Unfallursache Nummer 1.
Hersteller wirbt mit Verkehrssicherheit
Ooono bewirbt seinen Co-Driver derweil mit einem Plus an Verkehrssicherheit: Der Fahrer werde weniger abgelenkt. Dass Geschäftsführer Christian Walther im vergangenen Herbst in einem Gastbeitrag für das Internetportal deutsche-startups.de die „übermäßige und veraltete Gesetzgebung“ in Deutschland kritisierte, die den Aufbau von jungen Unternehmen „ausbremse“, ist sicher kein Zufall. In seinem Text mit dem Titel „Der Staat ist nicht dein Boss“ prangert der Däne die aus seiner Sicht zu starke Regulierung in Deutschland an. Der Datenschutz werde übertrieben. Das koste Mehrwertsteuer-Einnahmen und Arbeitsplätze. Die Zahl der eigenen Mitarbeitenden in Deutschland gibt Walther allerdings nur mit „10 bis 15“ an.
Saturn und Media Markt haben keine Probleme mit dem Verkauf des Co-Drivers. Besitz und Verkauf seien grundsätzlich erlaubt, teilte das Unternehmen mit. „Der OOONO Co-Driver ist ein umfangreicher Verkehrswarner mit vielen sicherheitsrelevanten Funktionen. Aus diesem Grund darf das Gerät grundsätzlich betriebsbereit im Auto mitgeführt werden beziehungsweise während der Fahrt genutzt werden“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Laut Straßenverkehrsordnung „sollte jedoch die Warnfunktion vor Geschwindigkeitskontrollen während der Fahrt deaktiviert werden“. Das sei beim Co-Driver sehr einfach möglich. „Man kann sich (...) dann zum Beispiel jederzeit vor dem Fahrtantritt oder in den Pausen über Geschwindigkeitskontrollen informieren“, so die Sprecherin weiter.
Ob sich die Polizei damit zufrieden gibt, ist offen. Eine Nutzung technischer Geräte zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen sei verboten, so Pettinato. „Wenn meine Kolleginnen und Kollegen im Rahmen von Verkehrskontrollen entsprechende Geräte feststellen, droht den Fahrzeugführern ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister“, sagte er.
Das ist vergleichsweise günstig. In Belgien, der Schweiz und Luxemburg droht Autofahrern, die einen Radarwarner einsetzen, neben einem Bußgeld sogar eine Haftstrafe. Die 75 Euro, die hierzulande fällig werden, entsprechen ungefähr dem Bußgeld für eine Tempoüberschreitung von 11 bis 15 km/h innerorts.