Hagen. Als überflüssig sehen die privaten Waldeigentümer die Novellierung des Bundeswaldgesetzes. Wird es nicht gekippt, drohen Proteste.

Die von der Ampel-Koalition geplante Novellierung des Bundeswaldgesetzes verstößt nach Ansicht der privaten Waldeigentümer gegen die Verfassung. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten einer auf verfassungs- und Umweltrecht spezialisierten Anwaltskanzlei, das von den Waldbesitzern in Auftrag gegeben worden ist.
Die Bundesregierung will das fast 50 Jahre alte Waldgesetz unter Federführung des Agrarministerium reformieren, auch um den Wald in Zeiten des Klimawandels widerstandsfähiger aufzustellen. So sollen die Art der Anpflanzung und die Bewirtschaftung neu geregelt werden. Die Funktionen des Waldes für den Klimaschutz und die Biodiversität sollen gegenüber der Holzproduktion eine höhere Priorität erhalten.
Die Waldbesitzer sehen in dem Entwurf einen Misstrauensbeweis, einen Eingriff in ihre Eigentumsrechte und eine starke Bevormundung.
Vor allem Pläne, Verstöße gegen das Gesetz wie etwa ungenehmigte Kahlschläge unter Strafe zu stellen und im schlimmsten Fall mit Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr zu ahnden, sind ihnen ein Dorn im Auge. Haft- und Geldstrafen sollen dem Entwurf zufolge etwa für unerlaubte Kahlschläge, das Einbringen von Stoffen in den Waldboden oder für die Gefahrschaffung wie etwa die Störung der „Stille des Waldes“ im Wald gelten. Damit würden die Waldbesitzer kriminalisiert. Zudem kritisieren sie, dass sich im neuen Gesetz die Zahl der Vorgaben im Vergleich zur aktuell gültigen Version verdoppelten, was deutlich mehr Bürokratie nach sich ziehen würde.

Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot

Aus Sicht des Gutachters Tobias Roß von der Kanzlei Dombert verletzen die im Gesetz vorgesehene Beschränkung der Baumartenwahl, die Herabstufung der Holzproduktion und die Begrenzung anderer waldbaulich-betrieblicher Freiheiten die Grundrechte des Eigentums und der Berufsfreiheit. Die geplanten Strafvorschriften verstießen gegen das Bestimmtheitsgebot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

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„Die Strafvorschriften schießen weit über das Ziel hinaus“, betonte Rechtsanwalt Roß bei einer Pressekonferenz. Insgesamt sei der Entwurf sowohl inhaltlich als auch gesetzgebungstechnisch misslungen. Die Neuordnung der Waldfunktionen, die in verschiedenen Regelungen des Gesetzentwurfes zum Ausdruck komme, entwertet die Waldsubstanz und erschwert die Waldbewirtschaftung erheblich.

„Die Bundesregierung hat eine Holzbauinitiative gestartet. Ich frage mich, wo dieses Holz in Zukunft herkommen soll“, sagte Max von Elverfeldt, Bundesvorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. Das Gesetz sei komplett überflüssig.

Protestaktionen drohen

Sollte die Bundesregierung den Entwurf nicht zurückziehen, drohen die Waldbesitzer mit Protestaktionen und juristischer Gegenwehr, etwa mit einer Verfassungsbeschwerde. „Wir werden auch mit gezielten Protestformen auf die Straße gehen“, kündigte Waldeigentümer-Präsident Prof. Andreas Bitter an. Dieses Gesetz fördere den Waldumbau nicht, es behindere ihn.