Dortmund/Hagen. Der per Haftbefehl gesuchte ehemalige Aachener-Chef sollte sich erneut vor Gericht verantworten. Darum wurde der Termin abgesagt.
Der für Donnerstag angesetzte Wirtschaftsstrafprozess gegen den untergetauchten Modehändler Friedrich-Wilhelm Göbel vor dem Amtsgericht Dortmund ist aufgehoben worden. „Das Verfahren ist nach Paragraf 205 Strafprozessordnung vorläufig eingestellt worden“, sagte Göbels Verteidiger Philipp Grabensee der WESTFALENPOST. In dem Paragrafen („Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen“) heißt es: „Steht der Hauptverhandlung für längere Zeit die Abwesenheit des Angeschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen, so kann das Gericht das Verfahren durch Beschluss vorläufig einstellen.“
Ein Gerichtssprecher bestätigte auf Anfrage die vorläufige Einstellung. Grund sei der „unbekannte Aufenthaltsort“ von Göbel, wodurch man zu der Prognose gelangt sei, dass der Angeklagte am Donnerstag nicht vor Gericht erscheinen werde.
Der ehemalige Chef der inzwischen insolventen Modekette „Aachener“ - zuvor war er Geschäftsführer des Hagener Traditionsunternehmens Sinn - war im Oktober 2022 von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Verstoßes gegen das GmbH-Gesetz angeklagt worden. Bei der Gründung der TEH Textilhandel GmbH, zu der die „Aachener“ gehört, soll er angegeben haben, dass er in den fünf Jahren zuvor nicht wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung verurteilt worden sei. 2017 war der Dortmunder Unternehmer allerdings eben wegen eines solchen Vergehens vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 100 Euro rechtskräftig verurteilt worden.
Göbel war im Zuge der Insolvenz der Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof ins öffentliche Blickfeld gerückt und hatte sechs Galeria-Filialen übernommen. Seit Anfang November wird er per Haftbefehl des Amtsgerichts Hagen gesucht, nachdem er dort nicht zum Prozess gegen ihn (Verdacht der Abgabe einer falschen Vermögenserklärung) erschienen war. Die Staatsanwaltschaften Braunschweig und Hagen haben Göbel ebenfalls jeweils zu einem Haftantritt geladen. Hintergrund sind Verurteilungen zu je sechsmonatigen Haftstrafen des 60-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen falscher Vermögensauskünfte.