Hagen. Der per Haftbefehl gesuchte Unternehmer Friedrich-Wilhelm Göbel muss eine weitere Haftstrafe antreten. Darum geht es beim Ex-Sinn-Chef.

Der seit Donnerstag per Haftbefehl gesuchte Geschäftsführer der Modekette aachener, Friedrich-Wilhelm Göbel, muss auch in einem Verfahren in Niedersachsen eine Haftstrafe antreten. Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage bestätigte, habe es „eine Ladung zum Strafantritt vor einigen Monaten“ gegeben. Weitere Auskünfte erteilte die Behörde mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz von Göbel nicht.

Grund der Ladung zum Haftantritt ist eine Verurteilung des 60-Jährigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Am 11. Mai 2021 wurde Göbel vor dem Amtsgericht Helmstedt zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, seit dem 7. Februar dieses Jahres ist das Urteil rechtskräftig. Das erklärte das Amtsgericht Helmstedt auf Anfrage.

Wegen des gleichen Vergehens – Fahren ohne Fahrerlaubnis – war der frühere Chef der Modekette Sinn aus Hagen vor dem Amtsgericht Hagen am 17. September 2020 zu sechs Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Zuvor, am 21. Januar 2020, war der Unternehmer ebenfalls in Hagen wegen falscher Vermögensauskünfte zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährung wurde wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen widerrufen. Laut Staatsanwaltschaft Hagen muss Göbel im November die Haftstrafe antreten.

Verurteilung in München, Verfahren in Dortmund

Hinzu kommt der am vergangenen Donnerstag durch das Amtsgericht Hagen erlassene Haftbefehl. Göbel, der Inhaber der TEH Textilhandel GmbH ist, welche die Kette aachener betreibt, ist angeklagt, in einem anderen Fall ebenfalls eine falsche Vermögenserklärung abgegeben zu haben. Weil er nicht zum Prozess erschien, erließ das Amtsgericht Haftbefehl.

Ab Mitte Dezember muss sich Göbel vor dem Amtsgericht Dortmund verantworten. Der Vorwurf: Göbel soll bei der Anmeldung seiner TEH Textilhandel GmbH falsche Angaben gemacht haben und unter anderem erklärt haben, dass er in den vergangenen fünf Jahren nicht wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung verurteilt worden sei. Aber: Das Amtsgericht München hatte Göbel 2017 zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt – wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung. So erklärte es ein Sprecher des Amtsgerichts Dortmund.

Göbel, der mehrere Galeria-Standorte übernehmen wollte, äußerte sich auf Anfrage bisher nicht. Sein Anwalt erklärte am Dienstag, dass er weiter „keinen Kommentar“ abgebe.