Hagen. Friedrich-Wilhelm Göbel, Geschäftsführer der Modekette aachener, wird per Haftbefehl gesucht. Dem Unternehmer droht in mehreren Verfahren Haft.

Sie müssen alle da gewesen sein: Richter, Staatsanwältin, Verteidiger – einzig der Angeklagte fehlte offensichtlich. Friedrich-Wilhelm Göbel, Geschäftsführer der Modekette aachener, hätte sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Hagen verantworten müssen. Doch der Angeklagte erschien nicht zur Verhandlung. Nun wird Göbel, der bis zu 25 ehemalige Karstadt/Kaufhof-Häuser übernehmen wollte, per Haftbefehl gesucht. Wegen Fluchtgefahr; einen entsprechenden Bild-Bericht bestätigte das Amtsgericht Hagen am Freitag auf Anfrage dieser Zeitung.

Damit aber nicht genug: Göbel ist in anderer Sache zum Haftantritt geladen, muss sich darüber hinaus bald vor Gericht in Dortmund verantworten. Hinzu kommen weitere Einträge in seiner Strafakte. Dem Hoffnungsträger von vielen Karstadt/Kaufhof-Beschäftigten, der sechs ehemalige Galeria-Standorte übernommen hat (sind noch nicht eröffnet), droht ein Weihnachtsfest im Gefängnis.

Fahndung läuft

Zunächst ist da das aktuelle Verfahren, das Göbel nun den Haftbefehl einbrachte. Der 60-Jährige, der Inhaber der TEH Textilhandel GmbH ist, welche die Kette aachener betreibt und 2022 die erste Filiale eröffnete, ist angeklagt wegen falscher Versicherung an Eides statt. Laut Amtsgericht Hagen soll der Unternehmer im Zuge einer Vermögensoffenlegung falsche Angaben gemacht, sein monatliches Einkommen als Chef der Hagener Textilhauskette Sinn um eintausend Euro zu niedrig angegeben haben. Außerdem soll er den Verkauf einer Immobilie in Kitzbühel in Tirol im August 2018 an seine damalige Frau verschwiegen haben. Wert laut Gericht: rund 4,7 Millionen Euro.

Im März dieses Jahres hatte Göbel, dessen Ex-Frau 2021 die Sinn-Geschäftsführung übernahm, im Gespräch mit dieser Zeitung erklärt, die fragliche Gehaltsabrechnung von Sinn sei tatsächlich falsch gewesen, aber korrigiert worden, sogar zu seinen Ungunsten. Nachdem der Haftbefehl am Donnerstag erlassen worden war, reagierte Göbel nicht auf eine Anfrage. Sein Pflichtverteidiger, der Hagener Anwalt Ihsan Tanyolu, bestätigt, dass (auch) er am Donnerstag vor Gericht vergeblich auf seinen Mandanten gewartet habe, wollte aber ansonsten „keinen Kommentar“ abgeben. Göbels Wahlverteidiger, Philipp Grabensee (Düsseldorf), äußerte sich ebenfalls nicht.

Dafür erklärte ein Sprecher des Hagener Amtsgerichts: „Wenn der Angeklagte in eine Kontrolle gerät, wird er festgenommen. Es werden Suchvermerke beim Einwohnermeldeamt, im Bundeszentralregister hinterlegt. Wenn er irgendwo auftaucht, wird er verhaftet.“ Sobald Göbel verhaftet worden sei, werde ein neuer Verhandlungstermin anberaumt. Wie lange es dauern werde, um den Gesuchten zu finden, sei allerdings „unheimlich schwierig einzuschätzen“, so der Sprecher des Amtsgerichts.

Göbel zum Haftantritt im November geladen

Unabhängig von diesem Verfahren muss Göbel laut Staatsanwaltschaft Hagen im November ohnehin eine Haftstrafe antreten. Am 21. Januar 2020 sei der Unternehmer – in einem anderen Fall als dem aktuellen – wegen falscher Versicherung an Eides statt verurteilt worden. „Er hat gegenüber dem Gerichtsvollzieher Vermögensauskünfte angegeben, die in Teilen nicht richtig waren“, so ein Sprecher. Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Hagen bestätigen eine Verurteilung Göbels zu einer sechs-monatigen Bewährungsstrafe – allerdings sei die Bewährung wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen widerrufen worden. Das Urteil sei inzwischen rechtskräftig, Göbel daher „geladen zum Strafantritt im November“, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilt.

Als Verstoß gegen die Bewährungsauflagen könnte ein weiteres Verfahren infrage kommen, geführt ebenfalls vor dem Amtsgericht Hagen. Wie ein Sprecher bestätigt, sei Göbel 2021 wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis zu einer Strafe von sechs Monaten verurteilt worden – ohne Bewährung. Auch dieses Urteil sei rechtskräftig. Ebenfalls wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis soll Göbel vom Amtsgericht Helmstedt (Niedersachsen) 2021 zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden sein – ohne Bewährung. Das berichtet die Bild-Zeitung. Das Amtsgericht Helmstedt war am Freitag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Verurteilt wegen Insolvenzverschleppung

Schließlich läuft in NRW ein weiteres Verfahren gegen Göbel, diesmal vor dem Amtsgericht Dortmund. Für den 14. Dezember, 11 Uhr, ist er dort als Angeklagter zur Hauptverhandlung geladen. Wie ein Gerichtssprecher mitteilt, wirft die Staatsanwaltschaft Dortmund Göbel einen Verstoß gegen das GmbH-Gesetz vor.

Göbel soll 2021 bei der Anmeldung einer GmbH als Geschäftsführer versichert haben, dass er nicht strafrechtlich vorbelastet sei. Dabei habe er auch erklärt, dass er in den vergangenen fünf Jahren nicht wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung verurteilt worden sei. Aber: Das Amtsgericht München hatte Göbel 2017 zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt – wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung. So erklärt es ein Sprecher des Amtsgerichts Dortmund.