Hagen. Zwei oberste Bundesgerichte haben Entscheidungen gegen die Rocker-Szene bestätigt. Das ist gut so und wirkt über die Szene hinaus.

Ein bisschen Rocker-Romantik, Treue, Kameradschaft - und ab und zu fliegen da auch mal die Fäuste. Unter Männern halt. Musste da die Staatsgewalt, mussten Polizei, Staatsanwaltschaft und Minister wirklich mit voller Kraft zuschlagen? Oder ist das Ganze, wie ein Bandidos-Verteidiger zu Beginn von einem der vielen Hagener Rocker-Strafprozesse gesagt hatte, nicht vielmehr eine Subkultur, die zwar ihre eigenen, etwas abstrusen Regeln hat, aber sonst nicht so gefährlich ist?

Ein klares: Nein. Es ist ein Riesen-Erfolg, dass in diesem Jahr nun zwei oberste Bundesgerichte bestätigt haben, was Hagener Ermittler und Richter in mühevoller, jahrelanger Arbeit zusammengetragen haben: Die Bandidos waren eine kriminelle Vereinigung, sie sind völlig zu Recht verboten worden und ihre Anführer kommen nun nicht ohne Grund ins Gefängnis.

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Und zwar, weil sie im Kern nicht mehr und nicht weniger als das staatliche Gewaltmonopol infrage gestellt haben. Weil sie meinten, ihre eigenen Gesetze aufstellen zu können. Weil sie Gewalt in die Öffentlichkeit getragen haben. Und damit senden die Urteile von Bundesgerichtshof (zur Bestrafung) und Bundesverwaltungsgericht (zum Bandidos-Verbot) Zeichen weit über die Rockerszene hinaus: Wer immer auch am Gewaltmonopol des Staats herumfummelt, wer nicht nach den Regeln der demokratischen Gesellschaft spielen will, der bekommt es mit einem wehrhaften Staat zu tun. Auch wenn es schon mal mühsam ist und länger dauert.

Das dürfen sich so unterschiedliche Staats-Verächter wie Reichsbürger, Islamisten oder sonstige Rechts- und Linksextremisten hinter die Ohren schreiben.