Bad Berleburg. Die Auswilderung der Wisente im Rothaargebirge ist umstritten - insbesondere wegen Schäden an Bäumen. Jetzt ist klar, wie hoch die Schäden sind.
Die wildlebenden Wisente im Rothaargebirge haben in Privatwäldern bislang Schäden in Höhe von rund 375.000 Euro verursacht. So viel Geld ist jedenfalls aus dem im Jahr 2015 eingerichteten Entschädigungsfonds an die privaten Waldbesitzer geflossen – 143.000 Euro davon hat das Land NRW getragen. Das geht aus einer Antwort des NRW-Umweltministeriums auf eine Abfrage von vier SPD-Abgeordneten hervor.
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Damit hat es weitaus höhere Schäden gegeben als ursprünglich kalkuliert. Laut der Antwort war man im Jahr 2015 noch von jährlich 10.000 Euro ausgegangen. Der Betrag ist bislang immer überschritten worden – im Jahr 2018 waren es sogar fast 80.000 Euro. Fast immer handelte es sich um Schälschäden an Bäumen, mal aber auch um Schäden an Zäunen oder an Siloanlagen. Schäden im Staatswald und in Gebieten des Fürstenhauses zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg sind nicht erfasst.
Im Einzelnen:
- 2013: 11.788,00 €
- 2014: 16.833,00 €
- 2015: 20.169,90 €
- 2016: 48.180,56 €
- 2017: 49.080,48 €
- 2018: 79.966,08 €
- 2019: 37.823,57 €
- 2020: 64.951,29 €
- 2021: 37.165,60 €
- 2022: 9.705,85 € (bis 24.10.2022)
- Gesamt: 375.664,33 €
Das NRW-Umweltministerium ordnet die Summe aber auch ein: Für die von Wölfen verursachten Schäden durch Wildriss seien in den vergangenen Jahren jährlich mehr als eine Million Euro eingeplant worden. Allerdings haben die Wisente auch an anderen Stellen Geld gekostet: Insgesamt hat das Land von 2009 bis 2022 bislang rund 2,4 Millionen Euro in das umstrittene Wisent-Auswilderungsprojekt gesteckt. Das geht aus einer weiteren Anfrage hervor – diesmal von zwei AfD-Abgeordneten.
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Wie es mit den Tieren nun weitergehen soll, bleibt indes weiter unklar. Im Streit mit den bisherigen Projektpartnern Kreis Siegen-Wittgenstein, Landesbetrieb Wald und Holz sowie Bezirksregierung hatte der Wisentverein den Vertrag gekündigt und die Tiere für herrenlos erklärt. Das Umweltministerium verweist nun auf den Kreis, der der Auffassung sei, dass die Tiere weiter Eigentum des Vereins seien. Und man zitiert erneut die schon mantraartig wiederholte Aussage, dass durch den einseitigen Schritt des Trägervereins noch vertragsrechtliche, artenschutzrechtliche und finanzielle Fragen zu klären seien.