Hagen/Iserlohn. Es geht um die dubiose 250.000-Euro-Abfindung. Gut zwei Jahre nach der Anklage ist klar: Iserlohns Ex-Bürgermeister muss nicht vor Gericht.
Der ehemalige Bürgermeister von Iserlohn kommt in der sogenannten „Abfindungs-Affäre“ nicht vor Gericht: Aufgrund seiner „dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit“ hat das Landgericht Hagen das Verfahren gegen ihn eingestellt. Der 72-Jährige ist, durch zwei Gutachten bestätigt, dauerhaft erkrankt. Auch sein Verteidiger Thorsten Merz bestätigte die Einstellung des Verfahrens.
Eigentlich hätte sich der frühere SPD-Lokalpolitiker vor einer großen Strafkammer verantworten sollen. Gegen das Stadtoberhaupt lag eine Anklage wegen Untreue in einem besonders schweren Fall vor, weil er Anfang 2019 mit dafür gesorgt haben soll, dass einem Ordnungsamtsmitarbeiter zu Unrecht 250.000 Euro Abfindung gezahlt worden waren. Strafrechtliche Konsequenzen wird das für den Ex-Bürgermeister nun nicht mehr haben: Sein Verfahren wurde am 10. August von der zuständigen Strafkammer durch Beschluss abgetrennt und endgültig eingestellt.
Verfahren schlummert seit Jahren vor sich hin
Aufgrund der fortschreitenden Erkrankung, an der sich auch nichts mehr ändern werde, läge nach der Strafprozessordnung „ein Verfahrenshindernis vor“. Jetzt verbleiben noch zwei Personen für die Anklagebank: Der frühere Iserlohner Personalbereichsleiter, der seinerzeit den großzügigen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hatte und der Ex-Ordnungsamtsmann, der dadurch (zunächst) finanziell begünstigt worden war. Die Anklage wirft dem einen „Untreue“, dem anderen – durch die Entgegennahme der Zahlung – „Beihilfe zur Untreue“ vor. Noch immer gibt es, was der Öffentlichkeit kaum vermittelbar ist, keinen Termin für das Strafverfahren, das bei der 9. Kammer des Landgerichts Hagen seit der Anklageerhebung im Dezember 2019 seit nunmehr fast drei Jahren scheinbar vor sich hinschlummert.
Eine juristische Aufarbeitung fand bisher lediglich vor den Arbeitsgerichten statt. Dabei hatte die eigentliche Affäre ein politisches Beben in Iserlohn ausgelöst und zum Rücktritt des Bürgermeisters geführt.
Motiv für hohe Abfindung weiter unklar
Rückblende: Der Ordnungsamtsmitarbeiter war seit Januar 2008 bei der Stadt Iserlohn angestellt und bekleidete als Mitarbeiter im Ordnungs- und Servicedienst keinen besonders hohen Posten. Im Januar 2019 kam es zwischen ihm und der Stadt zu Verhandlungen „über eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses“. Ohne, dass ein Motiv dafür erkennbar war und ist, sollen der Ex-Bürgermeister und der Ex-Personaldezernent dafür gesorgt haben, dass der Ordnungsamtsmann für seinen Abgang 250.000 Euro brutto erhielt. Bis heute ist ungeklärt, wie es zu der Summe überhaupt kommen konnte: Gemessen am Gehalt und an der elfjährigen Beschäftigungsdauer halten Arbeitsrechtler allenfalls 20.000 Euro für angemessen.