Düsseldorf. PCR-Tests sollen rationiert werden. Aber wie sollen viele Bürger dann ihre Corona-Infektion nachweisen? Eine Regelung gilt schon jetzt.

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, PCR-Tests zu rationieren und nur noch bestimmten Gruppen zur Verfügung zu stellen, ist noch unklar, was dies für den Alltag der Bürger bedeutet. Das NRW-Gesundheitsministerium erklärte der WESTFALENPOST, dass die Beschlüsse von Bund und Ländern erst in die Corona-Testverordnung des Bundes eingearbeitet werden müssten.

Wegen der nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests sollen diese nur vulnerablen Gruppen wie Älteren und Kranken zur Verfügung stehen sowie Personal in Medizin und Pflege. Damit bleibt zunächst unklar, wie alle anderen Bürger eine Corona-Infektion etwa gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen können – das geschah bislang in der Regel mittels PCR-Tests.

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Laut NRW-Gesundheitsministerium greife hier aber ein existierender Passus im Paragraphen 13 der Test- und Quarantäneverordnung. Demnach reicht ein Antigen-Schnelltest in einem zertifizierten Testzentrum aus, um die Infektion nachzuweisen. Das NRW-Ministerium fordert von Bund und Robert Koch-Institut (RKI) aber eine klare Regelung für den Genesenen-Status. Bislang sehe die Verordnung einen positiven PCR-Test als Voraussetzung vor.