Hagen. Diskotheken dürfen wieder öffnen – für Genesene, Geimpfte und Getestete. Warum ein Betreiber sich dazu entschieden hat, damit noch zu warten.

Die Corona-Regeln lassen es eigentlich schon länger zu, aber Jonathan Mink hat lieber noch gewartet bis er das „Herr Nilsson“ in Arnsberg nach der langen Pause öffnet. Zu groß war die Unsicherheit angesichts der Pandemie-Lage. Am 2. Oktober ist es dann so weit und die beliebte Disco öffnet wieder ihre Türen – für alle, die genesen, geimpft oder getestet sind.

Betreiber hadern mit PCR-Testpflicht

In Diskotheken und Klubs gilt in NRW die 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht für den Einlass einen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus. Das ist für viele Betreiber ein Problem, sagt etwa Jonathan Mink: „Ein PCR-Test kommt für viele nicht infrage, weil die sehr teuer sind. Man bezahlt doch nicht 80 Euro, um dann für acht Euro feiern zu gehen. Das ist für mich eine Impfpflicht durch die Hintertür.“

Trotz verschärfter 3G-Regel sei die Opening-Party am 2. Oktober bereits ausverkauft, erzählt er. „Ich bin skeptisch, ob die Folgetermine auch so erfolgreich werden. Bei einer Wiedereröffnung eines Klubs ist immer viel los. Ich glaube auch, dass die Leute es nach so langer Zeit komisch finden, wieder so eng in einem Raum mit anderen zu sein und zu tanzen. Ich glaube, dass wir das Feiern erst einmal wieder lernen müssen. Ich rechne schon mit Einnahme-Verlusten.“

Wiedereröffnung in Winterberg war ein Erfolg

In Winterberg war die Wiedereröffnung des „Tenne“ vor etwa einer Woche trotz der scharfen Test-Regelung für die Besucher ein voller Erfolg, erzählt Betreiber Peter Mergheim: „Die Leute konnten sich gut bewegen, waren glücklich und einfach gut drauf. Alles lief richtig harmonisch.“ Insgesamt kamen rund 300 Gäste zur Eröffnung – am Eingang wurden die entsprechenden Nachweise kontrolliert. .

Mike Henning, Betreiber des Capitol in Hagen, hatte gegen die scharfen Zugangsregeln für Ungeimpfte einen Eilantrag gestellt – wurde aber abgewiesen. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster hatten die PCR-Testpflicht bestätigt, mit der Begründung, dass der Mindestabstand zum Beispiel auf Tanzflächen nicht gewahrt werden könne.

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Impfdurchbruch in Münster

In einigen Bundesländern gilt beim Feiern sogar schon die 2G-Regel – zum Beispiel in Berlin oder Hamburg. Hessen denkt derzeit über eine Umsetzung von 2G nach. Doch auch dann kann es zu Infektionen kommen – das zeigt zum Beispiel der jüngste Fall aus Münster. Dort hatte ein Betreiber sich dazu entschieden, in seine Disco nur Genesene oder Geimpfte zu lassen: Dort wurden nach einer Party über 80 Personen positiv auf Corona getestet.