Hagen. Für den digitalen Impfausweis müssen Ärzte oder Apotheker nachträglich Bescheinigungen ausstellen. Allein in Westfalen-Lippe ist die Zahl enorm.

Schon in wenigen Wochen soll er bereit stehen: Der digitale Impfpass soll überall dort, wo Corona-Tests vorgeschrieben sind, die Eintrittskarte für die Menschen sein, die schon den vollen Impfschutz haben. Das Land NRW hat bereits das Ziel verkündet, dass alle, die bislang in den Impfzentren geimpft wurden, ohne einen gesonderten Antrag den notwendigen QR-Code für den digitalen Impfpass erhalten sollen. Zudem gibt es erste Feldversuche in den Impfzentren Köln, Düsseldorf und Borken, wo den aktuell Geimpften dieser QR-Code schon zur Verfügung gestellt wird.

Bei den niedergelassenen Ärzten wächst indes der Unmut, dass die Praxen dies nun auch noch nachträglich bei all den Menschen leisten sollen, die in den Arztpraxen geimpft wurden. Allein in Westfalen-Lippe sind es schon etwa 256.000 Menschen, die den vollen Impfschutz und damit den Anspruch auf den QR-Code vom Arzt haben. Und täglich werden es mehr, denn schon jetzt haben 1,3 Millionen Menschen ihre Erstimpfung beim niedergelassenen Arzt erhalten.

Zu viel Bürokratie: Arzt zieht sich aus Impfkampagne zurück

Ein Frauenarzt aus Hagen kündigte jetzt bereits an, dass er sich aus der Impfkampagne zurückziehen werde. Grund dafür sind die bürokratischen Hürden, die mit der Einführung des „grünen Pass“ verbunden sind. Dieser enthält einen QR-Code, der alle wichtigen Informationen umfasst – in diesem Fall etwa Datum und Impfstoff. Um die Codes vor Fälschungen zu schützen, werden sie mit einer Signatur versehen. Die kann von einem Arzt, Impfzentrum, Apotheker oder Testzentrum ausgestellt werden.

Für den Hagener Gynäkologen eine nahezu unlösbare Aufgabe, zu umfangreich seien datenschutzrechtliche Vorschriften und Dokumentationspflichten – und das Praxisteam gehe eh schon auf dem Zahnfleisch. Und auch Anke Richter-Scheer, 1. Vorsitzende des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe, erklärt auf Nachfrage, dass die genauen Abläufe und Regelungen – rund vier Wochen vor Beginn – noch nicht geklärt sind: „Hier muss noch einiges abgestimmt werden.“

Apotheker: „Werden das im Interesse der Patienten stemmen“

Ein Mehraufwand in noch unklarem Umfang auch für die Apotheker, die neben den Ärzten auch die Bescheinigung ausstellen können. „Wir gehen davon aus, dass die meisten Apotheken vor Ort auch diese Aufgabe im Interesse der Patienten stemmen werden - so wie sie in den vergangenen bald eineinhalb Jahren immer zur Stelle gewesen sind, um ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten“, sagt dazu Dr. Nina Grunsky, Sprecherin des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe.

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Wer sich dazu bereit erklärt, ist dann entsprechend verpflichtet, ein Zertifikat auszustellen. Dazu müssen zunächst Identität und die Impfdokumentation überprüft werden. Die Daten werden dann an das RKI übermittelt, das die digitalen Impfnachweise technisch erzeugt. Und auch hier: Genaue Umsetzung sowie benötigte technische Voraussetzungen sind noch unklar.

Um Betrug zu vermeiden, sollen Apotheker nur dann denn Impfnachweis erzeugen, wenn die Impfung in der gleichen Gemeinde oder im gleichen Landkreis stattgefunden hat. „Die Form der Nachweise sowie die ausstellenden Leistungserbringer, Arzt bzw. Impfzentrum, sind dann bekannt“, erklärt Nina Grunsky den Hintergrund der Regelung. Wer unrechtmäßig ein solches Zertifikat ausstellt oder wissentlich unrichtige Dokumente beibringt, kann sich strafbar machen. Auch darüber müssen die Apotheker vor Ort dann ihre Kunden aufklären.

>> HINTERGRUND: Bund ist für Umsetzung verantwortlich

  • Für die Rechtssetzung und Umsetzung des digitalen Impfausweises ist grundsätzlich der Bund zuständig. Mit der Umsetzung wurde die Firma IBM beauftragt. Der genaue Zeitpunkt der Einführung ist noch unklar, angestrebt ist aber schnellstmöglich.
  • Ab Einführung des digitalen Impfausweises hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Anspruch auf einen QR-Code, der die Impfung digital belegt.